Sachverhalt:
Im Stadtbezirk gibt es städtische Gebäude/Räume, die für die Arbeit von Vereinen zur Verfügung gestellt werden können.
Die allgemeine Liegenschaftsverwaltung weist darauf hin, dass die Gaststätte Schäfer’s Ruh in Abstimmung mit dem Pächter genutzt werden könnte. Darüber hinaus stehen mit der IGS Volkmarode und der GS Volkmarode zwei Schulgebäude für Überlassungen im Rahmen außerschulischer Nutzung zur Verfügung. Die IGS verfügt mit dem Forum über eine genehmigte Versammlungsstätte. Dort stehen bei außerschulischen Veranstaltungen bis zu 390 Plätze für Besucherinnen und Besucher zur Verfügung. Des Weiteren besteht die Möglichkeit der Überlassung einzelner Unterrichtsräume. Gleiches gilt für die GS, auch dort können Unterrichtsräume zur Nutzung überlassen werden. Zuständig für die Nutzungsüberlassung ist der Fachbereich Schule. In diesem Zusammenhang wird auf den in der Anlage beigefügten „Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Überlassung städtischer Schulräume und Schulplätze für schulfremde Zwecke“ verwiesen.
Die in der Anfrage explizit erwähnten Feuerwehrhäuser stehen für eine geregelte Nutzung nicht zur Verfügung. Die verschiedenen Räumlichkeiten der meisten Feuerwehrhäuser sind nicht so gegeneinander zu verriegeln, dass ein Zutritt zur Fahrzeughalle zuverlässig ausgeschlossen werden kann. Durch eine zugesicherte Nutzung der Feuerwehrhäuser durch andere Nutzer als der jeweiligen Ortsfeuerwehr wird den Ortsfeuerwehren die notwendige Flexibilität bei der Gestaltung der Fortbildungsmaßnahmen oder von Einsatznachbesprechungen genommen. Feuerwehrhäuser sind durch ihre Bedeutung als Teil der täglichen Gefahrenabwehr und als Teil des Katastrophenschutzes als Einrichtungen der s.g. KRISIS (Kritische Infrastruktur) zu betrachten und daher besonders vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Als ebenfalls dem Zugriff durch andere Nutzer als der Ortsfeuerwehr entgegenstehender Umstand ist zu betrachten, dass durch jede weitere Nutzung auch weitere Instandhaltungs- und Reinigungsnotwendigkeiten anfallen werden, deren Koordinierung beim Hauptnutzer (Mitglieder der Ehrenamtlichen Gefahrenabwehr) abgeladen würden. Diese zusätzliche Belastung der jeweiligen Ortskommandos ist nicht zumutbar.
Anlage/n: Entgelttarif der Stadt Braunschweig für die Überlassung städtischer Schulräume und Schulplätze für schulfremde Zwecke
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