Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat mit Beschluss vom 21.06.2016 (Beschlussvorlage 16-02293) die Verwaltung beauftragt, das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 auf Grundlage des Zukunftsbilds für Braunschweig zu erarbeiten. Das Zukunftsbild umfasst die fünf übergeordneten Werte der Stadtentwicklung, die fünf Leitziele mit 26 Strategien sowie mehr als 100 Handlungsaufträge. Der Auftrag beinhaltete Maßnahmen, Projekte und Schwerpunkträume der Stadtentwicklung zu konkretisieren. Weiterhin wurde die Verwaltung beauftragt, mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes vorzubereiten.
Aufbau des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Braunschweig 2030
Eine Übersicht zum Gesamtprozess sowie eine Erläuterung zur Erarbeitung der Ergebnisse wird in Kapitel A des Berichtes gegeben. Der Prozess startete 2014 mit der Grundlagenermittlung. Dieser folgte eine umfassende Bürger- und Expertenbeteiligung in 2015 und 2016, in der Anregungen zur Stadtentwicklung bis 2030 gesammelt und diskutiert wurden. Diese mündeten in das „Zukunftsbild für Braunschweig“, in dem Ziele und Handlungsaufträge formuliert sind, die vom Rat zur weiteren Bearbeitung beschlossen wurden.
2017 und 2018 waren gekennzeichnet von der Konkretisierung der Ziele und Handlungsaufträge. In 12 Expertenrunden, zusammengesetzt aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachverwaltung und externer Fachexpertise, wurden alle Anregungen und Vorschläge auf Plausibilität und Machbarkeit hin überarbeitet und auch eigene Priorisierungen eingebracht. Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 bezieht sich auf den Wirkungskreis des Rates der Stadt Braunschweig und somit auf das Stadtgebiet. Viele Maßnahmen und Projekte können nicht losgelöst von der Region bewertet werden. In der weiteren Konkretisierung der Maßnahmen und Projekte werden die wichtigen Akteure zur Umsetzung benannt und sollen in die Bearbeitung und Umsetzung einbezogen werden.
Das vorliegende Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 konkretisiert in Kapitel B Leitziele, Arbeitsfelder und Projekte. Die fünf Leitziele haben unverändert Bestand und stellen in 12 Arbeitsfeldern Handlungsschwerpunkte und Rahmenprojekte vor. Die benannten Maßnahmen und Projekten sollen zur Erreichung der im „Zukunftsbild für Braunschweig“ gesetzten Schwerpunkte beitragen. Die Liste der Maßnahmen und Projekte kann in den kommenden Jahren ergänzt und inhaltlich angepasst werden, sofern dies zur Erreichung der Ziele notwendig ist. Es ist außerdem möglich, dass einzelne Maßnahmen und Projekte begründet nicht umgesetzt werden.
Konkrete Vorschläge zur weiteren Umsetzung der Maßnahmen und Projekte werden in Kapitel C unterbreitet. Die Federführung für die Projekte liegt bei dem von der Verwaltungsspitze für das Projekt jeweils benannten verantwortlichen Dezernat bzw. Fachbereich, das bzw. der in Abstimmung mit den weiteren beteiligten städtischen Dienststellen bzw. Gesellschaften die weitere Konkretisierung durchführt. Die Erarbeitung von Meilensteinen und Indikatoren sowie Aussagen zum vorgesehenen Verfahren einschließlich angemessener Mitwirkungsmöglichkeiten interner und externer Akteure und Organisationen sowie gegebenenfalls auch zu projektbezogenen besonderen Formen der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist wesentlicher Bestandteil und Voraussetzung für alle Maßnahmen und Projekte. „Meilensteine“ sind konkrete Zwischenziele oder Voraussetzungen, die für die weiteren Umsetzungsschritte von Projekten und Maßnahmen erreicht oder erfüllt sein müssen. „Indikatoren“ sind themenspezifische Kenngrößen, mit deren Hilfe gemessen und nachvollzogen werden kann, inwiefern vorgegebene Ziele erreicht wurden.
Die jeweiligen Maßnahmen und Projekte bedürfen zur Vorbereitung ihrer Umsetzung in der Regel noch der weiteren Konkretisierung, Diese erfolgt durch die jeweils zu bildenden Projektgruppen, die fachübergreifend zusammengesetzt werden sollen. Daran anschließend werden sie den jeweils zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Anwendung der Qualitätschecks für die Umsetzung der Maßnahmen und Rahmenprojekte ist als interne Arbeitshilfe für alle Projekte vorzusehen, um bei der Umsetzung eine höhere Qualität und Rechtssicherheit zu erlangen. Ebenfalls in Kapitel C werden Vorschläge zum Monitoring und zum Umgang mit inhaltlichen Zielkonflikten benannt.
Eine zeichnerische Darstellung der im Stadtgebiet verortbaren Maßnahmen und Projekte sowie die Flächenansprüche, die sich aus den Rahmenprojekten ergeben, sind in zehn Teilraumkarten in Kapitel D dargestellt. Diese räumlichen Aussagen sollen bei der Neuaufstellung des neuen Flächennutzungsplanes als eine von mehreren Grundlagen berücksichtigt werden. Auch die Koordinierung der zum Teil konkurrierenden Flächenansprüche sowie die Standortsuche zur Umsetzung von Maßnahmen erfolgt im Rahmen dieses Verfahrens. Die regelmäßige Berichterstattung zum Stand der Umsetzung der Rahmenprojekte und ihren Maßnahmen erfolgt auf zwei Ebenen. Die für die Rahmenprojekte zuständigen Organisationseinheiten informieren in projektspezifisch geeigneten Abständen über den konkreten Projektfortschritt. Zudem gibt die Koordinierungsrunde in Abhängigkeit des Gesamtfortschritts zu allen Rahmenprojekten und zugehörigen Maßnahmen einen Überblick über den Stand der Umsetzung des ISEK.
Beschluss:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 1 NkomVG, wonach ausschließlich der Rat über grundlegende Ziele der Entwicklung der Kommune entscheidet.
Anlage/n: Integriertes Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030
Unter folgendem Link finden Sie das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Braunschweig 2030 zum Download: www.denkdeinestadt.de
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