Sachverhalt: Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 3. August 2018 wird wie folgt Stellung genommen: Im Jahr 2017 waren in Braunschweig 69 Personen sozialversicherungspflichtig in der Landwirtschaft beschäftigt. Gemessen an der Gesamtzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Stadt Braunschweig entspricht das 0,05 %. Bezogen auf die Wirtschaftsleistung des Agrarsektors im Verhältnis zur Gesamtwirtschaft ist die Stadt Braunschweig von den Auswirkungen der anhaltenden Trockenheit und Dürre im Vergleich zu den umliegenden Kommunen insofern insgesamt nur nachrangig betroffen.
Für Nothilfe- oder Unterstützungsmaßnahmen gegenüber der Landwirtschaft für außergewöhnliche Naturereignisse, zu denen die aktuelle Trockenheit zählt, ist laut verfassungsrechtlicher Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern das Land zuständig. Wird ein derartiges Naturereignis als Ereignis von nationalem Ausmaß eingestuft, kann auch der Bund finanzielle Hilfen leisten. Eine solche Einstufung ist bisher noch nicht erfolgt. Die Beantragung von Unterstützungsgeldern wurde insofern seitens der Stadt Braunschweig bislang nicht erwogen. Zudem ist nicht geplant, für den Bereich der Stadt Braunschweig eine Einzellösung zu entwickeln.
Sowohl das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium als auch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft haben bereits einen Katalog an Hilfsmöglichkeiten unterschiedlicher Art auf den Weg gebracht. Dazu gehören z. B. die Freigabe von Brachen zur Aberntung für Futterzwecke, die Anpassung von Vorauszahlungen durch die Steuerbehörden sowie die Stundung von Steuerschulden, Sozialversicherungsbeiträgen und Pachten an staatliche Einrichtungen. Insofern besteht für die betroffenen Betriebe absehbar die Möglichkeit, Hilfen staatlicher Stellen in Anspruch zu nehmen.
Mittel für entsprechende Hilfsmaßnahmen stehen im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung.
Die Stadt Braunschweig sieht mithin keinen weitergehenden Handlungsbedarf.
Anlage/n: keine
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||