Sachverhalt:
Beschluss vom 02.05.2018 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG): Um die Geschwindigkeitsbegrenzung für die Kfz-Fahrer in dem genannten Bereich (Georg-Westermann-Allee zwischen Herzogin-Elisabeth-Straße und Brodweg) zu verdeutlichen, beantragen wir, in beiden Fahrtrichtungen Tempo-30-Piktogramme an geeigneter Stelle auf die Fahrbahn aufzubringen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Tempo-30-Strecke zwischen Herzogin-Elisabeth-Straße und Brodweg ist lediglich für die Dauer der Baustelle auf der Helmstedter Straße vorgesehen. Mit dieser Geschwindigkeitsbeschränkung soll dort auf den vermehrten Verkehrsfluss durch Ausweichverkehre reagiert werden, siehe anliegende Drucksache 17-04356-01. Im Zuge der Beendigung der Baumaßnahme wird auch die Tempo-30-Strecke in diesem Abschnitt der Georg-Westermann-Allee wieder aufgehoben. Die Markierung eines Piktogramms ist für diese nur vorübergehende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht sinnvoll.
Anlage/n: DS 17-04356-01
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||