Sachverhalt:
Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird aufgefordert, im gesamten Bereich der Alten Schulstraße in Dibbesdorf die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer auf Tempo 30 festzulegen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h stellt eine Beschränkung des fließenden Verkehrs dar. Gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.
Im Bereich der Alten Schulstraße liegt keine derartige Gefahrenlage vor. Darüber hinaus besteht dort nach Angaben der Polizei kein Unfallschwerpunkt. Aus diesem Grunde ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h nicht zulässig.
Die Verkehrssituationen auf der Alten Schulstraße und der Kastanienallee sind nicht vergleichbar. Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h auf der Kastanienallee ist auf den lebhaften Fußgänger- und Radverkehr zurückzuführen; dort sind zahlreiche Bäckereien, Ärzte, Lebensmittelmärkte, Rechtsanwälte und andere Einrichtungen/Geschäfte des täglichen Bedarfs vorhanden, die fußläufig oder mit dem Pkw aufgesucht werden, so dass auf beiden Straßenseiten die Gehwege, aber auch die Parkstreifen zu den Gebäuden intensiv genutzt werden.
Anlage/n: keine
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