Sachverhalt: Nach Hinweis der Fragestellerin auf eine hinter der Vergrämungsanlage des Braunschweiger Rathauses verendete Taube lies die Verwaltung den Zustand der Anlage prüfen und stellte fest, dass die Taubenabwehrnetze von einer Fachfirma nach geltenden Standards zum Schutz von Nutzern und Gebäudeteilen angebracht wurden. Die Verwaltung achte das im Tierschutzgesetz formulierte Tierwohl als hohes Gut und lasse Schäden an den Abwehrnetzen kurzfristig beseitigen. Es handele sich daher um einen bedauerlichen Einzelfall, der es nicht erforderlich mache, andere Maßnahmen in Erwägung zu ziehen. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen.
1. Wovor genau müssen Nutzer und Gebäudeteile jeweils geschützt werden? 2. Um welche Standards handelt es sich bei den erwähnten Anlagen (DIN-Norm, Zertifizierung, etc.) und worauf beziehen sich diese? 3. Auf welcher Grundlage basiert die Einschätzung der Verwaltung, dass es zukünftig keinen weiteren Tauben gelingt die Netzanlage zu überwinden, so dass weitere Tiere nicht zu Schaden kommen?
Anlagen: keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||