Sachverhalt:
Der Stadtamtmann Hendrik Brase ist gemäß Beschluss des Rates vom 11. Oktober 2012 zum Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt berufen worden.
Mit Wirkung vom 16. August 2018 ist Herr Brase auf eigenen Antrag in den Dienst der Gemeinde Schladen-Werla versetzt worden und nimmt seitdem keine Prüferaufgaben mehr wahr. Er ist daher gemäß § 154 Abs. 4 NKomVG von seinen Aufgaben als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt zu entbinden.
Die Beschlussfassung über die Abberufung des Stadtamtmannes Hendrik Brase als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt obliegt gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG dem Rat der Stadt Braunschweig. Sie bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Beschluss:
ungsgesetzes - NKomVG - als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt abberufen. Die Zustimm- ung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.
Anlage/n:
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