Sachverhalt:
ruar 2017 zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen worden.
Mit Ablauf des 28. Februar 2018 ist Frau Philipp nach eigener fristgerechter Kündigung aus dem Beschäftigungsverhältnis mit der Stadt Braunschweig ausgeschieden und nimmt seit- dem keine Prüferaufgaben mehr wahr. Sie ist daher gemäß § 154 Abs. 4 NKomVG von ihren Aufgaben als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt zu entbinden.
Die Beschlussfassung über die Abberufung der Technischen Beschäftigten Andrea Philipp als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt obliegt gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG dem Rat der Stadt Braunschweig. Sie bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Beschluss:
unalverfassungsgesetzes - NKomVG - als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt abberufen. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.
Anlage/n:
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