Sachverhalt:
Mit Wirkung vom 1. Januar 2017 ist Herr Specht aus Altersgründen in den Ruhestand einge- treten und nimmt seitdem keine Prüferaufgaben mehr wahr. Er ist daher gemäß § 154 Abs. 4 NKomVG von seinen Aufgaben als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt zu entbinden.
Die Beschlussfassung über die Abberufung des Bauoberamtsrats Hubert Specht als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt obliegt gemäß § 154 Abs. 2 NKomVG dem Rat der Stadt Braunschweig. Sie bedarf der Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Beschluss:
ungsgesetzes - NKomVG - als Prüfer beim Rechnungsprüfungsamt abberufen. Die Zustimm- ung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.
Anlage/n:
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||