Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 (1) NKomVG in Verbindung mit § 16 (1) Ziff. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage zur Planung und zum Ausbau der Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Elsa-Neumann-Straße um einen Um- und Ausbau einer Straße, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht.
2. Anlass
Die Elsa-Neumann-Straße ist vor einigen Jahren als verkehrsberuhigter Bereich gebaut worden. In der täglichen Nutzung dieser Erschließungsstraße hat sich herausgestellt, dass ein großer Teil der Fahrerinnen und Fahrer die gesetzlich zulässige Höchstgeschwindigkeit (Schrittgeschwindigkeit) in ganz erheblichem Umfang überschreitet. Anlieger des betroffenen Bereiches (Elsa-Neumann-Straße 2 - 6) haben auf diesen Umstand aufmerksam gemacht und die Verwaltung gebeten, diese Situation im Interesse der Verkehrssicherheit zu verändern. Die Verwaltung hat das Geschwindigkeitsniveau im Zuge der Elsa-Neumann-Straße im Abschnitt Elsa-Neumann-Straße 2 - 6 gemessen. Diese bestätigten das deutlich zu hohe Geschwindigkeitsniveau.
3. Planung
Die Verwaltung hat ergänzende bauliche Maßnahmen geplant, die zu einer Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Abschnitt führen sollen (siehe Anlage). Es wird auf wechselseitige Hindernisse gesetzt, wobei auf der nördlichen Seite zusätzliche Parkplätze mit 3 cm Bordansicht und auf der südlichen Seite Erweiterungen vorhandener Baumscheiben in die Fahrbahn hinein geplant wurden. Mittel für diese ergänzenden Maßnahmen stehen im Haushalt zur Verfügung.
4. Informationsveranstaltung
Zum 22.08.2018 hatte die Verwaltung die betroffenen Anlieger über eine Postwurfsendung, den Stadtbezirksrat schriftlich sowie die Öffentlichkeit über die Medien eingeladen, um die Planung zu erläutern, Fragen zu beantworten und mit den Betroffenen zu diskutieren. Die engagierte und konstruktive Diskussion hatte folgenden Schwerpunkt: Der ursprünglich von der Verwaltung vorgelegte Plan, nur auf der Nordseite der Elsa-Neumann-Straße durch Anlage einiger Parkplätze das Geschwindigkeitsniveau aus dem Baugebiet heraus zu senken, wurde deutlich kritisiert und ergänzende Maßnahmen auch für die Straßenseite mit Fahrtrichtung in das Gebiet hinein gefordert.
Die Verwaltung hat diese Kritik aufgenommen und die eingeplanten zusätzlichen Parkplätze, die mit hellem Pflastermaterial eingerahmt durch einen Tiefbord mit 3 cm Bordansicht gekennzeichnet werden sollen, um eine Erweiterung von drei vorhandenen Baumpflanzinseln in die Fahrbahn hinein ergänzt. Die Erweiterungen dieser Pflanzflächen werden mit Hochborden einer Bordansicht von 10 cm eingefasst. Um eine Befahrbarkeit der Elsa-Neumann-Straße mit größeren Fahrzeugen wie z. B. Umzugs-Lkw oder der Müllabfuhr zu ermöglichen, wurde ein Längsabstand zwischen neuen Parkplätzen und vergrößerten Baumpflanzinseln von mindestens 12 m eingehalten.
Die Verwaltung hatte in der Veranstaltung den Eindruck, dass eine auf diese Weise ergänzte Planung den Erwartungen entspricht.
Beschluss:
Anlage/n: Lageplan
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