Sachverhalt:
„Ist auch ein Außenbereich seitens der Verwaltung genehmigt worden? Es sieht zumindest unsauber aus.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Beantragt und genehmigt wurde lediglich die Nutzungsänderung der Räumlichkeiten. Die Außenanlagen waren nicht Gegenstand der Prüfung. Auf die Sauberkeit von Außenanlagen hat das Referat Bauordnung keinen Einfluss. Das Unternehmen wird jedoch angeschrieben mit dem Ziel, eine Verbesserung des Gesamteindrucks zu erreichen.
I. A.
Anlage/n: ./.
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