Sachverhalt:
Die Erweiterung bzw. der Umbau des Feuerwehrhauses ist notwendig, um die von der Feuerwehr-Unfallkasse festgestellten baulichen Mängel zu beseitigen, was so schnell wie möglich durchgeführt werden sollte. Die Reihenfolge in der von der Stadt Braunschweig aufgestellte Prioritätenliste über die baulichen Maßnahmen an den Feuerwehrhäusern wird dadurch nicht beeinträchtigt. Der frühere Beginn dieser Maßnahme würde sogar die Möglichkeit eröffnen, die Folgemaßnahmen ebenfalls früher durchzuführen.
gez.
Schrader