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Sachverhalt:
In § 16 Abs. 2 der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Braunschweig ist vorgesehen, dass Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig, die mindestens in drei Wahlperioden des Rates als Ehrenbeamtinnen oder Ehrenbeamten der Freiwilligen Feuerwehr tätig waren, die Bezeichnung Ehrenbrandmeister verliehen werden kann, wenn sie in Ehren aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden sind. Die zu Ehrenden sollen 18 Jahre als Ehrenbeamte tätig gewesen sein und den Dienstgrad eines Brandmeisters erreicht haben. Sie sollen sich außerdem durch besondere Verdienste für das Feuerlöschwesen ausgezeichnet haben.
Für die Verleihung von Ehrenbezeichnungen ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 6 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes der Rat zuständig.
Gemäß § 20 Abs. 1 des Nds. Brandschutzgesetzes wird die Freiwillige Feuerwehr vom Stadtbrandmeister geleitet. Vom Stadtbrandmeister ist vorgeschlagen worden, Herrn Rainer Maul die Ehrenbezeichnung Ehrenbrandmeister zu verleihen, da er die genannten Voraussetzungen erfülle.
Herr Maul wurde am 14.07.1963 geboren. Er ist am 01.08.1979 in die Ortsfeuerwehr Völkenrode eingetreten und absolvierte im Jahr 1980 seine Grundausbildung. Vom 01.01.1990 bis 09.01.1998 übernahm er die Funktion des Gerätewartes der Ortsfeuerwehr Völkenrode. Auch die Aufgaben eines Gruppenführers übernahm Herr Maul bis zum heutigen Tage. In der Zeit vom 01.12.1998 bis zum 27.09.2017 übernahm Herr Maul durchgängig die ehrenamtliche Führungsfunktion als Ehrenbeamter in der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Völkenrode. In dieser Zeit begleitete er maßgeblich den Aufbau der Jugendfeuerwehr in Völkenrode sowie die Gründung und den Aufbau der Kinderfeuerwehr Völkenrode.
Herr Maul hat sich besondere Verdienste in der Freiwilligen Feuerwehr Braunschweig erworben, die mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung „Ehrenbrandmeister“ gewürdigt werden sollten.
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Beschluss:
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Anlage/n: keine
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