Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig als Heimaufsichtsbehörde überwacht gegenwärtig 40 Heime. Dabei handelt es sich um 31 Pflegeheime mit 3.149 Plätzen, 6 Tagespflegeeinrichtungen mit 78 Plätzen, 1 Kurzzeitpflegeeinrichtung mit 15 Plätzen und 2 Altenwohnheime mit 454 Appart-ements.
Die Erfahrung zeigt, dass die Heimaufsicht sich immer häufiger mit Pflegefachthemen und damit zusammenhängenden speziellen Frage- und Problemstellungen auseinandersetzen muss. Daher wird davon ausgegangen, dass eine Stärkung der Heimaufsicht am besten er-reicht wird, wenn neben der quantitativen Stärkung im Verwaltungsbereich zur Qualitätskon-trolle der pflegerischen Versorgung der Einsatz einer pflegerisch ausgebildeten Fachkraft erfolgt.
Die Heimaufsicht wird derzeit durch eine Verwaltungskraft wahrgenommen (BesGr. A 11). Unter Berücksichtigung der dargestellten Aufgabenentwicklung ist beabsichtigt, die zum StPl. 2018 geschaffende Stelle je zur Hälfte mit einer Verwaltungskraft (1 A 11 T 20) und einer Pflegefachkraft (1 E 9a T 19,5; Bewertung offen) zu besetzen. Die entsprechende Stellen-wertänderung hat die Verwaltung in ihrem Stellenplanentwurf aufgenommen.
Anlage/n:
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