Sachverhalt:
Beschlusskompetenz:
Die Beschlusskompetenz des Rates ergibt sich aus § 58 Abs. 1 Nr. 17 NKomVG. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Vorlage über die Planungsvereinbarung zum Radschnellweg Braunschweig-Lehre-Wolfsburg um den Abschluss einer Zweckvereinbarung, die eine Aufgabenübertragung zum Inhalt hat.
Sachverhalt:
Der Rat hat im September 2017 das Klimaschutzteilkonzept Mobilität des Regionalverbandes Großraum Braunschweig sowie die Machbarkeitsstudie
Abstimmung mit Fördermittelgebern
Die Projektpartner haben sich bereits mit den Fördermittelgebern Bund und Land beraten. Die neuen Förderrichtlinien des Landes Niedersachsens und des Bundes liegen vor.
Es stehen nach Auskunft des Landes unverändert Mittel in Höhe von 12,35 Mio. € im aktuellen Doppelhaushalt für die Förderung von Radschnellwegen zur Verfügung. Da bislang noch keine Zuwendungsbescheide erlassen und Beiträge abgerufen wurden, stellt das Land vorerst keine zusätzliche Landesmittel in den Haushalt ein. Die Übertragung der Mittel bzw. der Restmittel in die nächsten Haushaltsjahre – sofern sie nicht benötigt wurden - ist bei verschiedenen Gelegenheiten zugesagt worden. Zudem stehen nach Auskunft des Landes bis auf weiteres über den Bund ausreichend Mittel für Radschnellwegprojekte in Niedersachsen zur Verfügung.
In den Förderrichtlinien des Bundes und des Landes ist die Förderung der Planung, in der Regel ab der Entwurfsplanung, integriert. Grundlage für die Förderung eines regionalen Radschnellweges ist eine Planungsvereinbarung. Diese ist außerdem Voraussetzung dafür, mit dem Land Niedersachsen in Verhandlungen über eine zusätzliche Unterstützung der Gemeinde Lehre zu treten, die sich im Prozess der Entschuldung unter Aufsicht des Landes befindet. Erst wenn für die Finanzierung des Eigenanteils der Gemeinde Lehre eine Lösung gefunden ist, werden vertragliche Bindungen eingegangen.
Die Gesamtkosten des Projektes beziffern sich auf Grundlage der Machbarkeitsstudie auf rund 18,6 Mio. Euro (Kostenschätzung von 2017) inkl. Baunebenkosten (Planungskosten, Gutachter, Grunderwerb, Ausgleichsmaßnahmen, etc.).
Die bauliche Umsetzung des Radschnellweges, auf Grundlage eines Planfeststellungsbeschlusses, obliegt den einzelnen Gemeinden. Die Stadt Braunschweig wird ihren Streckenteil, rund 27 % bzw. 6,7 km des Gesamtprojektes, somit als Baulastträger realisieren.
Der Baukostenanteil der Stadt Braunschweig beträgt nach derzeitigem Kenntnisstand rund 4,5 Mio. Euro. Die Baukosten werden mit bis zu 75 % Anteil an den förderfähigen Kosten von Bund und Land gefördert. Konservativ geschätzt ist mit einer Förderung in Höhe von 2,7 Mio. Euro zu rechnen, so dass ein Eigenanteil der Stadt in Höhe von 1,8 Mio. Euro zu rechnen ist. Die Realisierung ist ab 2022 realistisch.
Die Kosten für Grunderwerb und Ausgleichsmaßnahmen sind laut Machbarkeitsstudie für den Abschnitt auf dem Stadtgebiet Braunschweig mit rund 400.000 Euro beziffert.
Die Planungskosten werden in der Planungsvereinbarung dargestellt und nachfolgend erläutert.
Inhalte der Planungsvereinbarung
Wesentliche Inhalte der Planungsvereinbarung für den Radschnellweg Braunschweig-Lehre-Wolfsburg sind:
1) Vereinbarungspartner Partner sind der Regionalverband Großraum Braunschweig, die Gemeinde Lehre, die Stadt Wolfsburg und die Stadt Braunschweig.
2) Vereinbarungszweck und Ziel Ziel der Vereinbarung ist es, ein Planungsbüro als Gesamtplaner zu beauftragen, welches auf Grundlage der Machbarkeitsstudie „e-Radschnellweg Braunschweig-Lehre-Wolfsburg“ eine ausführungsreife Planung erstellt. Der Gesamtplaner soll vorerst mit der Grundlagenermittlung also Leistungsphase 1 (LPh 1) und Vorplanung (LPh 2) einschließlich aller zur Leistungserbringung notwendigen Nebenarbeiten (z. B. Vermessung, Baugrunduntersuchungen, LBP/Kartierung, Leitungspläne, Beteiligung am Planrechtsverfahren) beauftragt werden. Vor dem Eintritt in die Entwurfsplanung (LPh 3) wird den politischen Gremien aller Partner eine Vorzugsvariante zum Beschluss vorgelegt.
Die Ergebnisse der Genehmigungsplanung (LPh 4) werden den Ratsgremien vorgestellt. Auf dieser Grundlage kann die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens durch die Ratsgremien beschlossen werden. 3) Aufgabenzuordnung
Der Regionalverband soll die Koordination für Ausschreibung und die Vergabe, Beauftragung und Abrechnung der Planungsleistungen übernehmen. Dazu gehört auch die Erstellung der Antragsunterlagen für die Fördermittelbeantragung.
Die Gebietskörperschaften unterstützen die Planungen und stellen, soweit vorhanden, alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Interne Personal-, Sach- und Verwaltungskosten werden gegenseitig nicht in Rechnung gestellt.
4) Kosten und Kostenteilung
Die Planungskosten sind ab LPh 3 aus dem Landesprogramm mit anteilig 50 % grundsätzlich förderfähig.
Details zur Förderung lassen sich erst nach der Antragsstellung und den finalen Gesprächen mit dem Land Niedersachsen verbindlich beziffern. Eine erste grobe Abschätzung beziffert die Förderung der unten aufgeführten Gesamtplanungskosten mit ca. 40 %, weil erst ab Leistungsphase 3 gefördert wird.
Der Regionalverband leistet die Zahlungen der anfallenden Planungs- und Nebenkosten an das zu beauftragende Ingenieurbüro und rechnet diese anschließend mit den Zuschussgebern entsprechend der Zuwendungsbescheide ab. Die verbleibenden, nicht durch Zuschüsse gedeckten Planungskosten werden auf die beteiligten Gebietskörperschaften nach anteiliger Wegelänge aufgeteilt und in Rechnung gestellt.
Die Planungskosten für die LPh 1-5 werden auf rund 1,7 Mio. € geschätzt. Diese teilen sich auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie (ohne Berücksichtigung einer Förderung) wie folgt auf:
* für die Finanzierung dieses Eigenanteils werden auf Grundlage der Planungsvereinbarung Gespräch mit dem Land Niedersachsen geführt.
Die Marketingkosten (einheitlicher Webauftritt, Informationsbroschüren, etc.) werden auf 100.000 € geschätzt. Diese Kosten sind nicht förderfähig und werden zu je einem Drittel von den Gebietskörperschaften übernommen. Somit entfallen auf die Stadt Braunschweig ca. 33.000 €.
Die Kosten für die Bürgerbeteiligung sind von den Gebietskörperschaften selbst zu tragen. Diese werden auf ca. 10.000 € für die Stadt Braunschweig geschätzt.
Somit beziffern sich die anteiligen Kosten der Stadt Braunschweig für Planung, Marketing und Bürgerbeteiligung ohne Berücksichtigung einer Förderung von Bund und Land auf ca. 500.000 € (brutto).
5) Risiko
Jede Gebietskörperschaft kann mit Abschluss der LPh 2, 3 oder 4 einseitig erklären, das Projekt nicht fortführen zu wollen. Dadurch entstehende etwaige Rückzahlungsforderungen seitens der Fördermittelgeber oder der anderen Gebietskörperschaften werden von der verantwortlichen Gebietskörperschaft getragen.
Finanzierung:
Die erforderlichen Mittel stehen im Projekt 5E.660139 unter Nutzung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Programm 14 („Luftreinhaltung, Feinstaub und Klimaschutz“) zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen:
Vorbehaltlich der Zustimmung der Gremien aller Projektpartner wird eine Planungsvereinbarung mit den beschriebenen Inhalten zeitnah unterzeichnet.
Auf dieser Grundlage wird die Ausschreibung der Planungsleistungen durch den Regionalverband eingeleitet.
Die Anträge auf Förderung der Planungskosten bei Bund und Land werden durch den Regionalverband zeitnah nach Abschluss der Vereinbarung gestellt.
Die Planungsvereinbarung für den e-Radschnellweg für die Relation Braunschweig-Salzgitter/Wolfenbüttel wird derzeit abgestimmt und in einer gesonderten Vorlage dem Rat zum Beschluss vorgelegt.
Beschluss:
„1. Dem Abschluss der Planungsvereinbarung über einen Radschnellweg von Braunschweig über Lehre nach Wolfsburg zwischen dem Regionalverband Großraum Braunschweig, der Gemeinde Lehre, der Stadt Wolfsburg und der Stadt Braunschweig mit den unten dargestellten wesentlichen Vertragsinhalten wird zugestimmt. 2. Die Öffentlichkeit ist bei allen Planungen zu beteiligen.“
Anlage/n: keine
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