Sachverhalt:
Mit dem Ratsbeschluss DS 17-04871 wurde die Verwaltung im November 2017 beauftragt, den weiteren bedarfsgerechten Ausbau von Krippen- und Kindergartengruppen zu prüfen und umzusetzen.
Im Rahmen der gesetzlich geregelten Planungshoheit und auf Grundlage des Ratsbeschlusses wurde eine Bedarfsplanung und -prüfung durch die Fachverwaltung vorgenommen die u.a. zeigt, dass sich die im Jahr 2017 bereits abzeichnende zunehmende Inanspruchnahme der Familien, insbesondere im Krippenbereich (U3-Kinder) in der zweiten Hälfte des letzten Kindergartenjahres und bei den Platzvergaben für das aktuelle Kindergartenjahr, bestätigt hat. Unterjährige Aufnahmen im Kindergartenjahr 2018/2019 werden nach jetzigem Kenntnisstand zu Problemen führen.
Durch die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages durch die Niedersächsische Landesregierung und eines daraus resultierenden längeren Verbleibs der Kinder in den Kindertagesstätten haben sich die Platzbedarfe zusätzlich erhöht.
Die Entwicklung der Bevölkerungszahlen bei den 0 bis 6-jährigen Kindern wurde durch das Referat Stadtentwicklung nochmals geprüft und bestätigt. Obwohl die der Bevölkerungsprognose zugrundeliegenden Annahmen bereits mehr als fünf Jahre alt sind, ist keine signifikante Veränderung der Altersstruktur feststellbar. Auch bei Betrachtung der kleinteiligen aufgeschlüsselten Altersgruppen der Kinder von 0-6 Jahren ist die Prognose robust, so dass aktuell kein Anlass besteht, die Grundannahmen oder die Ergebnisse der Vorausschätzung 2012 bis 2025/2030 zu verändern.
Ermittlung zusätzlicher Platzbedarfe
Auf Grundlage der steigenden Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten durch Familien, ist eine Anhebung der Zielquote im Krippenbereich bedarfsgerecht auf zunächst 45% vorzunehmen.
Im Kindergartenbereich (Ü3-Kinder) müssen ab sofort die höheren Bedarfe durch die Flexibilisierung des Einschulungsstichtages berücksichtigt werden. Nach Schätzungen des Landes Niedersachsen werden durchschnittlich etwa 20 % der im fraglichen Zeitraum (01.07.-30.09. des Jahres) geborenen Kinder von der Regelung Gebrauch machen und ein Jahr länger in der Kita bleiben. Für Braunschweig macht dies einen durchschnittlichen zusätzlichen jährlichen Platzbedarf von 100-120 Plätzen aus. Dies bedeutet bezogen auf die Gesamtzahl der Kinder in der Altersklasse einen anteiligen Mehrbedarf von rund 2 %, so dass die Zielquote im Kindergartenbereich auf 102 % zu erhöhen ist.
In beiden Altersklassen ist darüber hinaus eine Anpassung der Platzbedarfe an die prognostizierte Kinderzahl im Krippen- und Kindergartenbereich notwendig. Diese wird durch die Anwendung der Bevölkerungsprognose 2013-2030 (Basisjahr 2012) des Referates Stadtentwicklung realisiert. Der Bedarf wird an den Prognosewerten des Jahres 2022 dargestellt. In diesem Jahr wird voraussichtlich die höchste Kinderzahl bei den U3-Kindern erreicht. Den voraussichtlichen Kinderzahlen und den sich daraus ergebenden Platzbedarfen sind die aktuell verfügbaren Plätze (Stand Dezember 2017) gegenüber zu stellen:
Die zu schaffenden rund 390 U3-Plätze entsprechen 29 neuen Krippengruppen mit jeweils 15 bzw. 12 Plätzen[1]. Die zu schaffenden rund 620 Ü3-Plätze entsprechen 25 Kindergartengruppen mit jeweils 25 Plätzen bzw. 18 Plätzen, soweit Integrationsangebote eingerichtet werden. Es ist davon auszugehen, dass auch in den Folgejahren bei abnehmenden Kinderzahlen, die Platzkapazitäten weiter benötigt werden, da die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten im Krippenbereich perspektivisch weiter steigen wird. Darüber hinaus gibt es in Braunschweig eine Reihe von Kindertagesstätten, die perspektivisch abgängig sind. Sollten die Platzkapazitäten wider Erwarten nicht benötigt werden, könnten sanierungsbedürftige Kindertagesstätten außer Betrieb genommen werden.
Umsetzung
Im Anschluss an den Ratsbeschluss im November 2017 hat der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die freien Träger in Braunschweig über den geplanten Kindertagesstättenausbau informiert und Möglichkeiten zur Mitwirkung abgefragt. Durch die Berichterstattung in der Presse sind außerdem Investoren an den Fachbereich herangetreten und haben verschieden Angebote zur Mitwirkung am Kindertagesstättenausbau unterbreitet. Als dritte Variante wurden die Kindertagesstätten-Neubau-Planungen im Bereich des Städtebaus und der Neubaugebiete in die Planung einbezogen. Kurzfristig hat sich durch die inzwischen mögliche Doppelnutzung von Klassenräumen für Schule und Kinderbetreuung die Möglichkeit ergeben, noch bestehende Hortgruppen in Kindertagesstätten umzuwandeln.
Mit allen Akteuren, die sich an dem Ausbau in den unterschiedlichsten Formen beteiligen wollen, wurden intensive Gespräche geführt. Rechtsfragen in Bezug auf Ausschreibungsnotwendigkeiten, Höhe von Renditeerwartungen und die Ausbaumöglichkeiten unter Beteiligung der Hochbauverwaltung wurden geklärt. An der eigens dafür eingerichteten verwaltungsinternen Projektgruppe sind neben dem Fachbereich Kinder, Jugend und Familie die Fachbereiche Zentrale Dienste, Finanzen, Stadtplanung und Hochbau beteiligt.
Bereits in 2018 konnten zur Deckung dringender Bedarfe eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt werden bzw. werden noch umgesetzt:
Unter Berücksichtigung dieser Maßnahmen sind in den Folgejahren rund 23 weitere Krippengruppen sowie ca. 18 zusätzliche Kindergartengruppen zu schaffen. Die Planungen umfassen neben der Nachnutzung von Hortgruppen sowohl Neubauten von Kindertagesstätten als auch die Erweiterung bestehender Kindertagesstätten und verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Der Haushaltsentwurf 2019 sieht dafür entsprechende Mittel vor, mit denen folgende Maßnahmen, deren Fertigstellung 2019 vorgesehen ist, finanziert sind:
Angestrebt wird, den Ausbau bis 2022 intensiv voranzutreiben, da dann der prognostische Höchststand der Kinderzahlen erreicht wird. Mit freien Trägern und Investoren ist vereinbart, dass die in den ersten Gesprächen erörterten Angebote und Maßnahmen nunmehr in Bezug auf Bauplanungen und Finanzierungsvorstellungen konkretisiert werden. Realisiert werden die Einzelmaßnahmen je nach Planungsreife und zeitnahen Umsetzungsmöglichkeiten.
Eine tragende Rolle spielt dabei wie bisher auch in Zukunft die Ausgestaltung der städtebaulichen Verträge, die in Absprache mit Entwicklern und Investoren bei Neubaugebieten die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur und damit auch die benötigten Kindertagesstätten festschreiben.
Zwei Projekte werden auch in städtischer Regie entwickelt (Erweiterung Kita Schölkestraße und Neubau Kita Stöckheim Süd). Dazu kommt die angestrebte Nachnutzung von Hortgruppen.
Da diese Maßnahmen noch nicht alle ausgeplant sind, werden die erforderlichen Finanzmittel dann bereitgestellt, wenn die Projekte soweit gediehen sind, dass die Rahmenbedingungen und die notwendigen Ressourcen konkret benannt sind. Über den aktuellen Stand zur Umsetzung einzelner Maßnahmen wird dem Jugendhilfeausschuss regelmäßig berichtet.
Für die Schaffung neuer U3-Plätze können Fördermittel entsprechend der Richtlinie Ausbau Tagesbetreuung (RAT) beantragt werden. Die Förderung beträgt 12.000 EUR pro Krippenplatz. Allerdings ist nicht einschätzbar, ob im Rahmen des niedersächsischen Kontingentes, Fördermittel für alle Plätze in Braunschweig bewilligt werden.
Bewilligungsbescheide des Landes liegen für folgende Maßnahmen vor:
Je nach Finanzierungsmodell erfolgt ggf. eine Weiterleitung der Förderung an die Freien Träger/Investoren, die zu einer Anrechnung auf mögliche Mietforderungen verpflichtet sind.
[1] Absenkung gem. 1. DVO-KitaG § 2 (1) Beschluss:
Anlage/n:
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