Sachverhalt: Eine Anfrage stellt in der Regel den ersten Schritt dar, um einen Sachverhalt in allen seinen Facetten zu erfassen, um dann entsprechend handeln zu können. Werden Anfragen aber erst lange nach der Einreichung beantwortet, erfordert dies in den Bezirksräten permanente Nachfragen und eine zeitnahe Reaktion auf Probleme wird erschwert. Das in § 23 der Geschäftsordnung geregelte Verfahren zur Behandlung von Anfragen für den Rat der Stadt gilt gem. § 59 der Geschäftsordnung auch für die Stadtbezirksräte. In der Vergangenheit wurde dies immer seltener eingehalten. Zum Teil erfolgten Antworten erst viele Monate später. Dies hat die Verwaltung bei der Beantwortung der entsprechenden Anfrage der Linksfaktion auch so bestätigt und als Gründe u.a. die Erhöhung der Anzahl von Anfragen (von 269 auf 402 in den Jahren 2016/2017) sowie Personalmangel angegeben. Inzwischen wurden die Stellen um 4 aufgestockt bzw. sollen noch weiter aufgestockt werden (zwei weitere Stellen). Die Steigerung der Anzahl der Anfragen und auch Anträge aus den Bezirksräten ist positiv zu bewerten, zeigt sich doch hier die Zunahme von Bürgernähe, denn Bezirksräte sind – wie die Verwaltung selber in der Beantwortung sagt – im direkten Kontakt mit den Einwohnerinnen und Einwohnern und haben gute Ortskenntnisse. In der Beantwortung der Verwaltung wird aber nicht klar gesagt, dass wieder der Regelfall eintreten soll, nämlich die Beantwortung in der entsprechenden Sitzung, sondern es ist nur von einer Beschleunigung die Rede.
Entsprechend dem in der Geschäftsordnung des Rates festgelegten Verfahren erfolgt eine Beantwortung von Anfragen aus den Bezirksräten, die fristgerecht eingereicht wurden, in der Sitzung des Bezirksrates, zu der die Anfrage gestellt wurde.
Anlagen: keine
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