Sachverhalt: Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 24. März 2015 das Wohnraumversorgungskonzept für Braunschweig beschlossen (DS-Nr. 17376/15). Inhalt dieser Planung ist vor allem die Entwicklung der Wohnungsneubautätigkeiten bis zum Jahr 2019. Änderungen oder Ergänzungen in der Wohnbaupolitik sind in der Folge bisher leider regelmäßig mit dem Hinweis auf das beschlossene Konzept abgelehnt worden, Flexibilität ist seitdem nicht erwünscht. Wichtiger Bestandteil der Verwaltungsvorlage ist in der Anlage 1 eine Übersicht und rechnerische Zusammenfassung avisierter Baugebiete. In den Sitzungen des Planungs- und Umweltausschusses am 20. April 2016 (DS-Nr. 16-02018) und am 12. September 2017 (DS-Nr. 17-05302) hatten wir jeweils eine Anfrage zum damaligen Umsetzungsstand des Wohnraumversorgungskonzeptes gestellt und dadurch u.a. erfahren, dass es bereits einzelne Verschiebungen gegeben hatte - teilweise mit positiven Auswirkungen auf die Ergebnisse. So hatte die Verwaltung zuletzt - also im September 2017 - prognostiziert, dass bis Ende des Planungsverlaufes in 2019 sogar die erhöhte Zahl von 7.800 Wohneinheiten möglich sei. Wie bereits einleitend geschrieben, hat sich der Beschluss des Wohnraumversorgungskonzeptes inzwischen dreimalig gejährt, so dass zum einen eine Überprüfung der seinerzeit gesetzten Ziele und zum anderen die Erarbeitung eines ab spätestens 2020 einsetzenden Wohnraumversorgungskonzeptes erfolgen muss. Nicht zu vergessen bleibt dabei der Umstand, dass mit dem Wohnraumversorgungskonzept laut Aussage der Verwaltung lediglich das "Planungsrecht" geschaffen werden soll. Bauaktivitäten sind damit noch nicht unmittelbar verbunden. Gerade vor dem Hintergrund andauernder Diskussionen über die zusätzliche Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum ist also die erneute Frage nach dem aktuellen Sachstand geboten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung: 1. Welche der für die Jahre 2015 bis 2017 bzw. 2018 bis 2019 vorgesehenen Baugebiete konnten in 2017 (seit der letzten Anfrage) und in 2018 realisiert werden bzw. bei welchen steht in Kürze eine Entscheidung an? 2. Bei welchen Baugebieten wurde nicht nur Planungsrecht geschaffen, sondern sind bereits Bauaktivitäten erfolgt bzw. welche Gebiete sind fertiggestellt? 3. Welchen Bearbeitungsstand hat die Fortschreibung des Wohnraumversorgungskonzeptes, welches für die Jahre ab 2020 gelten sollte?
Anlagen:
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