Sachverhalt: Im Entwurf des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) Braunschweig 2030 („Denk Deine Stadt“) ist u. a. folgende Aussagen zu finden: „Klimapolitik ist (…) in erster Linie Aufgabe der Städte. (…) Braunschweig steht demnach wie alle Städte in der Verantwortung und ist sich dessen auch bewusst.“ (S. 128) Unter der Überschrift „Neufassung der Strategien und Konzepte zu Klimaanpassung und –schutz“ ist zudem folgende Erläuterung zu finden: „Ziele des Bausteins sind es, in Anbetracht der sich verändernden Klimabedingungen eine städtische Strategie zur Anpassung zu entwickeln, das Klimaschutzkonzept der Stadt Braunschweig zu überprüfen und zu aktualisieren sowie ergänzende Schritte zum Klimaschutz einzuleiten.“ (S. 144) Unter der genannten Überschrift ist auch eine eigene Rubrik „Klimaschutzkonzept 2.0“ zu finden, in der die Überprüfung und ggf. Aktualisierung des Integrierten Klimaschutzkonzepts für die Stadt Braunschweig aus dem Jahr 2010 in Aussicht gestellt wird. (S. 145) In dem genannten - und mittlerweile wahrscheinlich an einigen Stellen veralteten - Klimaschutzkonzept wurden 19 Maßnahmen mit besonders hoher Priorität aufgeführt (siehe http://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/klima/klimaschutzprojekt/klimaschutzprojekt_start.html). Es ist u. E. sinnvoll, die Umsetzung dieses ersten Maßnahmenpakets regelmäßig bezüglich seiner Wirksamkeit für den Klimaschutz zu überprüfen. Des Weiteren sollte auch die Klassifizierung der (über 80) bislang nicht prioritären Maßnahmen regelmäßig überprüft werden. Bei Bedarf sollten zudem von der Verwaltung oder externen Sachverständigen weitere Maßnahmen entwickelt und vorgeschlagen werden. Der bisherige Maßnahmenkatalog ist sicherlich nicht vollständig und sollte zeitnah um bisher fehlende, aber sinnvolle Instrumente ergänzt werden. Mögliche Potenziale sehen wir z. B. beim städtischen Energiemanagement, bei der Nutzung erneuerbarer Energien – insbesondere der Photovoltaik und der Solarthermie, bei der Modernisierung von Schulgebäuden und Kindertagesstätten sowie bei der Beleuchtung städtischer Gebäude. Berücksichtigt werden sollte – neben dem Masterplan Klimaschutz des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (siehe https://www.klimaschutz-regionalverband.de/) - insbesondere auch der aktualisierte und erweiterte Praxisleitfaden „Klimaschutz in Kommunen“ des Deutschen Instituts für Urbanistik (DIfU) aus dem Jahr 2018 (siehe https://difu.de/publikationen/difu-berichte-12018/praxisleitfaden-klimaschutz-in-kommunen-aktualisiert-und.html).
Die Verwaltung wird gebeten, das Integrierte Klimaschutzkonzept für die Stadt Braunschweig von 2010 (wie im ISEK BS 2030 angekündigt) zu aktualisieren und in den Ratsgremien vorzustellen. Bei der Präsentation soll die Verwaltung aufzeigen, ob das 2010 festgelegte Ziel, bis zum Jahr 2020 den Ausstoß von Treibhausgasen gegenüber 1990 um 40 % zu senken mit den bisherigen Maßnahmen erreichbar ist. Außerdem soll die Verwaltung darstellen, ob und wie sie und die städtischen Gesellschaften die 2010 beschlossenen Maßnahmen mit hohem CO2- Einsparpotenzial bis heute umgesetzt haben und welche Defizite bei der konkreten Umsetzung noch bestehen. Die Verwaltung wird deshalb auch gebeten, Stärken und Schwächen der 2010 empfohlenen Maßnahmen zu evaluieren und zusätzlich mögliche Maßnahmen aufzuzeigen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die Stadtklimaanalyse für Braunschweig aus dem Jahr 2012 zu aktualisieren bzw. – falls bereits erfolgt – die aktualisierte Stadtklimaanalyse in den Ratsgremien zu präsentieren. Dabei sollen die Entwicklung des Stadtklimas in den vergangenen Jahren bewertet und bei Bedarf Maßnahmen zur Verbesserung des Stadtklimas vorgeschlagen werden. In diesem Zusammenhang soll die Verwaltung insbesondere auf die Aspekte Art und Dichte der Bebauung, Entwicklung der Bodenversiegelung, Rückgang der städtischen Vegetation und örtlicher Temperaturanstieg (wie z. B. im Sommer 2018) eingehen.
Anlagen: keine |
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