Sachverhalt: In der Braunschweiger Zeitung (BZ) vom 16.10.2018 war zu lesen, dass nun auch die Stadt mit Verboten und der Androhung von Zwangsgeld u.a. gegen den Verkauf von Hanfblütentee in der Hanfbar vorgeht. Dieses harte Vorgehen erstaunt umso mehr, als dass in der BZ vom 8.8.2018 ein Staatsanwalt dahingehend zitiert wurde, dass die Rechtslage in diesem Falle „durchaus kompliziert“ sei: „Der Rausch hängt vom THC-Gehalt des Hanfs ab. Und der liegt - das räumt auch die Staatsanwaltschaft ein - bei den beschlagnahmten Pflanzenteilen nicht im bedenklichen Bereich. Die Hanfbar hat also keine Drogen verkauft.“ (BZ vom 20.08.2018) Angesichts dieser unklaren Rechtslage und vor dem Hintergrund, dass in vielen anderen Geschäften, Apotheken und Discounter-Ketten Hanfprodukte wie Öl, Tee usw. verkauft werden, bei denen es sich ebenfalls wohl nicht um illegale Substanzen handelt, und bei denen auf keinen Fall eine berauschende Wirkung zu erwarten ist, erscheint das rigorose Verhalten von Staatsanwaltschaft und jetzt auch Stadtverwaltung unangemessen und übertrieben. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Sachstandsbericht:
Anlagen: keine
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