Sachverhalt: Der Stadtbezirksrat 112 (Wabe-Schunter-Beberbach) hat einstimmig, bei einer Enthaltung, einen geänderten Beschlusstext in den Ziffern 2, 3 und 4 beschlossen:
„2. Eine Variante der Wendeschleife Gliesmarode wird gemäß Anlage geplant.
3. […] Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Vorzugsvariante Volkmarode Nord zuzüglich einer Wendeschleife oder einer Weiche zur Taktverdichtung zu beschließen.
4. Die Verwaltung und die Braunschweiger Verkehrs-GmbH werden beauftragt, die Planungen bis zur Entwurfsplanung fortzuführen.“
In der vorausgegangenen Aussprache wurde die Verknüpfung des Projektes Campusbahn mit dem Projekt Volkmarode hinterfragt. Außerdem wurde der konzeptionelle Zusammenhang der Wendeschleife Gliesmarode mit der Streckenerweiterung in Volkmarode thematisiert.
Die Verwaltung nimmt, im Einvernehmen mit der Verkehrs-GmbH, zu diesen Sachverhalten wie folgt Stellung:
Das Projekt Volkmarode besteht aus den zusammengehörigen Bausteinen einer neuen Wendeschleife in Gliesmarode sowie einer Neubaustrecke durch Volkmarode. Das in der Standardisierten Bewertung hinterlegte Betriebskonzept sieht vor, dass eine Stadtbahnlinie im 15 Minutentakt zwischen der Innenstadt und Volkmarode verkehrt. Diese wird mit einer weiteren Stadtbahnlinie im 15-Minutentakt zwischen Innenstadt und Gliesmarode zu einem 7-/8-Minutentakt verdichtet. Somit wird dem erhöhten Fahrgastaufkommen im dicht besiedelten Östlichen Ringgebiet und zum Bahnhof Gliesmarode Rechnung getragen. Auf Grundlage dieses Betriebskonzeptes ist ein optimierter Fahrzeugeinsatz und eine angemessene Auslastung der Züge möglich, der in der Bewertung nach dem Verfahren der Standardisierten Bewertung hinterlegt ist.
Derzeit besteht keine planerische Abhängigkeit zwischen dem Projekt Volkmarode und dem Projekt Campusbahn. Es sind zwei getrennte Projekte, die keine bauliche oder betriebliche Verknüpfung zueinander aufweisen.
Planung der Campusbahn Bereits im Vorfeld der für November 2018 geplanten Auftaktveranstaltung der Bürgerbeteiligung zur Planung der Campusbahn haben Initiativen, Rats- und Bezirksratsvertreterinnen und –vertreter alternative Streckenvarianten zur Campusbahn formuliert. Unter diesen Alternativen wird auch eine mögliche Streckenführung abzweigend an der Querumer Straße nach Querum vorgeschlagen. Mit einer solchen Variante wäre der Bau einer Wendeschleife an dieser Stelle nicht notwendig, weil eine zweite Stadtbahnlinie dann aus der Innenstadt kommend entlang der Querumer Straße in Richtung Querum führe.
Das oben hinterlegte Betriebskonzept bliebe im Wesentlichen bestehen: eine Stadtbahnlinie verkehrt im 15-Minutentakt zwischen der Innenstadt und Volkmarode. Diese würde von einer weiteren Stadtbahnlinie im 15-Minutentakt zwischen Innenstadt und Querum auf dem Abschnitt Innenstadt und Gliesmarode zu einem 7-/8-Minutentakt verdichtet.
Verwaltung und Verkehrs-GmbH möchten offen auch für Alternativen in den Diskussionsprozess mit Bürgerinnen und Bürgern zur Campusbahn treten. Deshalb wurde im Sachverhalt der Vorlage 18-09146 formuliert, dass die Beauftragung der Planungen für die Wendeschleife Gliesmarode erst aufgenommen werden sollen, wenn die Entscheidung zum Streckenverlauf der Campusbahn oder ihrer möglichen Alternativen abgeschlossen ist. Das wird voraussichtlich im Sommer 2019 der Fall sein. Ein verzögerter Planungsbeginn für die Wendeschleife Gliesmarode ist möglich, weil die Entwurfsplanung einer Wendeschleife zeitlich kürzer als die Entwurfsplanung einer rund 1,3 km langen Strecke durch Volkmarode mit einer neuen Wendeschleife ist. Die zusammengehörige Realisierung der Bausteine wäre somit nicht gefährdet.
Im Ergebnis ist festzuhalten: Zur Realisierung des Betriebskonzeptes für die Streckenverlängerung nach Volkmarode ist entweder eine zusätzliche Wendeschleife in Gliesmarode oder einen Abzweig für eine Streckenverlängerung in Richtung Querum notwendig.
Empfehlung Der geänderte Beschlusstext greift den dargestellten Sachverhalt auf. Eine wesentliche Änderung des ursprünglichen Beschlussvorschlages in den Ziffern 2 und 4 stellt er nicht dar. Deshalb empfiehlt die Verwaltung die Übernahme der Formulierung des Stadtbezirksrats 112.
Die Beschlusskompetenz für Ziffer 3 des Beschlussvorschlages obliegt ausschließlich dem Rat. Die Beschlussänderung des Stadtbezirksrates ist hier als Anregung zu werten.
Sollte im Ergebnis des Planungsprozesses zur Campusbahn die Erschließung des Stadtteils Querum über die Querumer Straße erfolgen, würde mit dem dazu erforderlichen Beschluss dieser Beschluss in den Ziffern 2 und 3 aufgehoben werden.
Beschluss:
Anlage/n:
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