Sachverhalt:
lediglich vom Stadtbezirksrat 212 - Heidberg-Melverode - abgelehnt. Der Stadtbezirksrat 120 - Östliches Ringgebiet - hat die Vorlage passieren lassen.
Stadtbezirk 212
Der Stadtbezirksrat 212 hat sich in seiner Sitzung am 12. September 2018 gegen die in seinem Gebiet vorgesehenen Änderungen ausgesprochen und folgenden Beschluss gefasst:
„Der Stadtbezirksrat rügt die unklare Beschlusslage.
Der Sachsendamm führt nach Nordosten hin über die Kreuzung Hallestraße hinaus bis zur Salzdahlumer Straße. Auf der anderen Seite von der Salzdahlumer Straße Richtung Heidberg verläuft der Sachsendamm über eine Brücke. Diese Wege werden nicht gereinigt und auch nicht winterdienstlich behandelt. Warum sind diese Abschnitte nicht Teile der Vorlage?
Bei dieser unklaren Beschlusslage kann der Vorlage nicht zugestimmt werden.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Straßenreinigungsverordnung findet lediglich für die Straßen bzw. Straßenteile Anwendung, die innerhalb einer geschlossenen Ortslage liegen.
Der etwa 600 m lange Abschnitt vom Ende der Bebauung in Höhe der Hallestraße bis zur Salzdahlumer Straße liegt außerhalb der geschlossenen Ortslage. Daher wurde von der Verwaltung die Abschnittsbezeichnung vorgeschlagen, um eine eindeutige Regelung in Bezug auf den Umfang der öffentlich-rechtlichen Reinigung zu erreichen. Eine Reinigungspflicht und Winterdienstpflicht im Sinne der Straßenreinigungsverordnung besteht außerhalb der geschlossenen Ortslage nicht. Reinigung und Winterdienst erfolgen hier soweit notwendig im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflichten. Dies ist auch bei anderen Wegen außerhalb der geschlossenen Ortslagen der Fall.
Die Verwaltung schlägt unverändert vor, die Änderung in Bezug auf den Sachsendamm entsprechend der ursprünglichen Verwaltungsvorlage zu beschließen.
Stadtbezirk 120
In der Sitzung des Stadtbezirksrates 120 - Östliches Ringgebiet - ist aufgefallen, dass die Reinigungsklasse der Nußbergstraße in der Erläuterung für diesen Stadtbezirksrat nicht der Änderung entspricht, die durch den Rat beschlossen werden soll. Der Stadtbezirksrat hat die Vorlage passieren lassen. Nach Überprüfung des Sachverhalts ist die Eintragung in der Anlage 1 der Ursprungsvorlage richtig. Lediglich im Auszug für den Stadtbezirksrat 120 (Anlage 2 der Ursprungsvorlage) waren durch Übertragungsfehler falsche Reinigungsklassen angegeben.
Weiteres Vorgehen
Für die Beschlussfassung war zunächst die Ratssitzung am 18. Dezember 2018 vorgesehen. Da sich der vorgesehene Gremienlauf auf Grund von zusätzlichen Sitzungen der betroffenen Stadtbezirksräte geändert hat, wurde die Anlage in Bezug auf das Beschlussdatum des Rates geändert. Nun kann die Entscheidung bereits in der Sitzung am 6. November 2018 erfolgen. Inhaltlich ist die Anlage gegenüber der Ursprungsvorlage unverändert.
Die Stadtbezirksräte 212 und 120 werden über diese Ergänzungsvorlage informiert.
Beschluss:
Anlage/n: Straßenreinigungsverordnung (aktualisiert auf die Ratssitzung am 6. Dezember 2018)
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