Sachverhalt: I. Eine solche Liste dient der Hilfestellung für Frauen in akuten Krisensituationen! Sie ermöglicht ihnen, sich selbstbestimmt und ohne Einschränkung über die für sie relevanten medizinischen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu informieren. Damit nimmt die Stadt Braunschweig die Anregung von Sozial- und Frauenverbänden auf und macht als zuständige Gesundheitsbehörde von der „Nicht-Verbotssituation“ des § 219a Gebrauch.
Sie trägt damit als Behörde zur neutralen Information bei, die keinerlei werbenden Charakter hat. Der freie Zugang zu diesen Informationen dient auch nicht nur der Braunschweiger Bevölkerung, sondern auch den Frauen aus dem Umland - gerade für sie ist in dieser akuten Notsituation das Wissen um medizinische Ansprechpartner ausserhalb (!) des eigenen Lebensumfeldes, sehr wichtig.
Braunschweig ergänzt hiermit die Reihe der Städte Hamburg, Berlin und seit neuestem auch die Region Hannover [1] und führt ihren eingeschlagenen Weg zur größtmöglichen Transparenz fort.
II. Aus der Antwort der Verwaltung zu unserer Ratsanfrage 18-07942-01 zum gleichen Thema https://ratsinfo.braunschweig.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=1009495 wurde deutlich, dass die Stadt Braunschweig – hier das Gesundheitsamt - selbst nicht über eine solche Liste verfügt. Daher ist die Anfrage bei den niedergelassenen Gynäkologen Voraussetzung. Selbstverständlich sind hier alle datenschutzrelevanten Regelungen einzuhalten - auch beruht die Antwort der Gynäkologen auf Freiwilligkeit und eine Namensveröffentlichung darf nur mit expliziter Zustimmung geschehen.
Quelle:
Die Stadt Braunschweig veröffentlicht als zuständige Gesundheitsbehörde neutral informativ die Adressen von Gynäkologen/gynäkologischen Arztpraxen, die in Braunschweig Schwangerschaftsabbrüche vornehmen.
Dazu befragt sie schriftlich die in Braunschweig niedergelassenen Gynäkologen über ihre Durchführungserlaubnis sowie der tatsächlichen Durchführung dieser Behandlung selbst und ob sie Teil dieser öffentlichen Liste werden wollen. Die Beantwortung der Anfrage der Stadt erfolgt auf freiwilliger Basis. Eine Veröffentlichung von Name und Adresse erfolgt nur nach expliziter Erlaubnis.
Anlagen:
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