Sachverhalt: Den Mitgliedern des Schulausschusses wurde am 24. August 2018 mit den Mitteilungen 18-08724 und 18-08721 zum einen die Übergängerzahlen in die weiterführenden Schulen und zum anderen die Zahl der Übergänge in den 5. Jahrgang der Gesamtschulen (Bewerber- und Annahmezahlen für die IGS im Stadtgebiet Braunschweig) zur Kenntnis gegeben.
Die Zahlen zeigen weiterhin eine große Nachfrage nach IGS-Plätzen. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch die geringere Nachfrage bei Bewerbern der Losgruppen I und II (vormals Gymnasialempfehlung) und einer höheren Nachfrage im Bereich III, IV und V (u.a. ehemals Real- und Hauptschulempfehlung). Um in der Stadt Braunschweig die Qualität des bestehenden mehrgliedrigen Schulsystems mit seinem passenden Beschulungsangebot unter der Berücksichtigung von individueller Förderung und Kompetenzen des Kindes weiter zu gewährleisten, wird mit diesem Antrag die bereits vor einem Jahr durch die CDU-Fraktion aufgebrachte Idee zur Einführung einer Oberschule aufgegriffen und konsequent fortgesetzt.
Weitere Ziele des Antrages sind es dabei, das Konzept sowie die Qualitäten an den bestehenden fünf Integrierten Gesamtschulen langfristig zu sichern und eine nach den vorliegenden Zahlen notwendige Anpassung und konsequente Weiterentwicklung der Leitlinien der Schulentwicklungsplanung zu erreichen. Mögliche Standorte für die Zusammenlegung von Schulen zu einer Oberschule sind die Grund- und Hauptschule Pestalozzistraße und die Realschule Maschstraße sowie die Hauptschule Sophienstraße und die Realschule Sidonienstraße. Die Vorzüge der Oberschule liegen auf der Hand: teilgebundener Ganztagsbetrieb, kleinere Klassen, hoher Praxisbezug, optimale Berufsorientierung und vieles Weitere mehr. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit Beginn des Schuljahres 2019/20 – spätestens jedoch zum Schuljahr 2020/21 – wird gemäß § 10a Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Stadt Braunschweig eine Oberschule im Zwei-Standorte-Prinzip eingerichtet, welche die Jahrgänge 5-10 umfasst.
Die Oberschule soll als teilgebundene Ganztagsschule gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 NSchG geführt werden.
Die Verwaltung wird gebeten, unverzüglich alle notwendigen Schritte zu unternehmen und die erforderlichen Gespräche, unter anderem mit den entsprechenden Schulen zu führen sowie die Zustimmung des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) einzuholen.
Da davon auszugehen ist, dass die Zustimmung des MK zur Einrichtung einer Oberschule mit der Durchführung einer Elternbefragung verbunden sein wird, ist diese von der Verwaltung unverzüglich unter vorheriger Einbeziehung der zuständigen Gremien vorzubereiten und schnellstmöglich durchzuführen.
Anlagen:
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