Sachverhalt: Zum Antrag der Fraktion P² vom 19.10.2018 [18-09310] wird wie folgt Stellung genommen:
Es wird Bezug genommen auf die Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion P² vom 11.04.2018 [18-07942-01]. Im April 2018 hatte die Verwaltung auf die Anfrage der Fraktion P² zu freiem Zugang zu Informationen betreffend § 219a StGB geantwortet, dass das Thema in Niedersachsen weder auf Landesebene noch auf Ebene der Spitzenverbände abschließend diskutiert ist und es daher der Stadt Braunschweig nicht möglich sei, eine Entscheidung hinsichtlich der Veröffentlichung einer Liste auf kommunaler Ebene zu treffen.
Inzwischen hat die Region Hannover als zuständige Gesundheitsbehörde entschieden, Adressen von gynäkologischen Arztpraxen, die Abtreibungen anbieten, zu veröffentlichen. Auf der Homepage der Region Hannover wird ausgeführt, dass die Verwaltung die Anregung von Sozial- und Frauenverbänden aufnehme und künftig auf der Internetseite www.hannover.de Adressen von gynäkologischen Arztpraxen aufliste, die Abtreibungen anbieten. Die Region Hannover verstehe eine solche Liste als Hilfestellung für Frauen in Krisensituationen und schaffe damit größtmögliche Transparenz.
Nach wie vor gibt es keine abgestimmte Haltung im Land Niedersachsen zu der in Rede stehenden Thematik. Die Verwaltung der Stadt Braunschweig wird sich mit der Thematik befassen und eine Entscheidung als zuständige Gesundheitsbehörde dahingehend treffen, ob Adressen von gynäkologischen Praxen, die Abtreibungen anbieten, auf der Internetseite der Stadt Braunschweig veröffentlicht werden sollen. Hierzu wird in einer der nächsten Sitzungen informiert werden.
Anlage/n: keine
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