Sachverhalt: In den vergangenen Jahren soll es bundesweit in den Jobcentern immer wieder dazu gekommen sein, dass nicht deutschsprachige Leistungsberechtigte dazu aufgefordert wurden, die verlangten Dokumente selber kostenpflichtig zu übersetzen bzw. selber Dolmetscher zu den Gesprächsterminen mitzubringen. Diese Praxis verstieß von Anfang an gegen Bundes- und EU-Recht und war das genaue Gegenteil von gelebter Integration. Hinzu kommt, dass seit über zwei Jahren eine Lösung erarbeitet wurde.
So steht seit dem 21.06.2016 die sogenannte Dolmetscher-Telefon-Hotline zur Verfügung. Sie wird seitdem von einer Vielzahl von Jobcentern in Anspruch genommen. So hat bspw. das Jobcenter der Region Hannover dieses professionelle Dolmetscher-Angebot zentral eingekauft und gewährleistet damit, dass auch sehr kurzfristig ein neutraler und kompetenter Dolmetscher – auch die Sprachenauswahl ist sehr hoch – hinzugezogen werden kann.
Der Linksfraktion ist mitgeteilt worden, dass es im Jobcenter Braunschweig in den letzten Wochen mehrere Fälle gegeben haben soll, bei denen nicht deutschsprechende Leistungsberechtigte bei Terminen, die vom Jobcenter Braunschweig festgelegt wurden, wieder weggeschickt und zur Wiederkehr mit einem eigenen Dolmetscher aufgefordert wurden. Dieses Vorgehen soll sowohl bei der Antragstellung von neuen Leistungsberechtigten als auch bei Personen, die schon im Leistungsbezug sind, angewandt worden sein.
Vor diesem Hintergrund bittet die Linksfraktion die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wird vom Jobcenter Braunschweig tatsächlich versucht, die eigene Zuständigkeit für Dolmetscher oder die Übersetzung von Dokumenten auf die Leistungsberechtigten abzuwälzen oder sind die Schilderungen der Leistungsberechtigten bzw. Antragsteller nicht zutreffend?
2. Nimmt das Jobcenter Braunschweig das Angebot der Dolmetscher-Telefon-Hotline in Anspruch und wenn ja, für welche Sprachen?
3. Gibt es Weisungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenters Braunschweig über den Umgang mit nicht deutschsprechenden Leistungsberechtigten bzw. Antragstellern und wenn ja, welche?
Anlagen: keine
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