Sachverhalt: Die verfahrensmäßige Behandlung der Anfragen im Rat ist in § 23 GO geregelt. Diese Norm gilt über den Verweis in § 66 Satz 2 GO bereits jetzt für das Verfahren in den 19 Stadtbezirksräten entsprechend. Ein Beschluss des Antrags DS 18-09190 hätte auf diese Rechtslage keinen Einfluss.
Wie bereits in der Stellungnahme Ds 18-08835-01 zur entsprechenden Anfrage zur Ratssitzung vom 04. September 2018 ausgeführt, werden Anfragen aus den Bezirksräten häufig nicht in der Sitzung, auf deren Tagesordnung die Anfrage steht, beantwortet. Zu den Ursachen (große Zahl der Stadtbezirksräte, Zunahme der Anfragen, teilweise hoher Rechercheaufwand und Einbindung anderer Behörden) wurde in der vorstehend bezeichneten Antwort Stellung bezogen. Zusätzlich ist anzuführen, dass die Besetzung krankheitsbedingt vakanter Stellen in den betroffenen Organisationseinheiten derzeit schwierig ist.
Der Arbeitsrückstand summiert sich derzeit (24. Oktober 2018) in allen 19 Bezirksräten auf 69 bislang nicht fristgerecht beantwortete Anfragen. Die Abarbeitung der offenen Fälle erfolgt sukzessive, inhaltlich betreffen die Rückstände hauptsächlich die Fachbereiche Tiefbau und Verkehr sowie Stadtgrün und Sport.
Für die Bearbeitung von Anfragen sind zwei weitere Stellenschaffungen (jeweils eine in den Fachbereichen Tiefbau und Verkehr sowie Stadtgrün und Sport) im Stellenplanentwurf 2019 vorgesehen (siehe Stellungnahme Ds 18-08835-01). Um die Bearbeitung der zurückliegenden Fälle zu beschleunigen und künftig den in der Geschäftsordnung vorgesehenen Ablauf einzuhalten, sollen diese Stellen durch Inanspruchnahme der Stellenreserve im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 sofort freigegeben werden.
Die Verwaltung nimmt die Kritik aus den Stadtbezirksräten hinsichtlich des Antwortzeitverhaltens bei Anfragen sehr ernst. Durch kurzfristige personalwirtschaftliche Maßnahmen wird den begründeten Forderungen Rechnung getragen, um möglichst bald alle Anfragen – abgesehen von begründeten Einzelfällen – zeitnah zu beantworten. Damit soll auch erkennbar eine angemessene Wertschätzung der Arbeit in den Stadtbezirksräten zum Ausdruck kommen.
Die Verwaltung wird dem Rat unaufgefordert in der Sitzung am 12. Februar 2019 einen aktuellen Sachstand mitteilen.
Anlage/n: keine
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