Sachverhalt: Kürzlich wurde bekannt, dass beim atomaren Zwischenfall im letzten Jahr in Thune 18 mal mehr Strahlenemissionen frei geworden sind, als in der eigenen Störfallanalyse der verursachenden Firma für möglich gehalten wurde. Dies verunsichert die Bevölkerung extrem, wie auch am 9.10. beim erneuten größeren Feuerwehreinsatz in Thune deutlich wurde. Die Sicherheit der Bevölkerung muss Vorrang haben. Ein Anspruch auf größtmöglichen Schutz durch Evakuierungspläne, Information und andere Sicherheitspläne und -maßnahmen muss anerkannt und durchgesetzt werden. Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Der Rat beschließt, dass die Verwaltung Vorkehrungen einleiten möge, die den potentiell von den dortigen Nuklearbetrieben gefährdeten Anwohnerinnen und Anwohnern, Beschäftigten, Besuchenden von Bildungsinstitutionen oder dort ihre Freizeit Verbringenden, größtmögliche Schutzmaßnahmen zukommen lässt. Diese sind auch analog den Schutzmaßnahmen für potentiell von Vorkommnissen in Störfallbetrieben Betroffene auszugestalten.
Anlagen: keine
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