Sachverhalt: In Niedersachsen ist die Verabschiedung eines umfassend novellierten niedersächsischen Polizeigesetzes geplant, das künftig den Namen „Niedersächsisches Polizei- und Ordnungsbehördengesetz“ - kurz „NPOG“ - tragen soll. Der vorliegende Entwurf des NPOG [1] enthält zahlreiche neue Regelungen, die - sollte er verabschiedet und angewandt werden - schwerwiegende Eingriffe in die Bürger- und Menschenrechte unseres Bundeslandes legalisiert. Die Polizei erhielte damit deutlich mehr Befugnisse, Verdächtige zu definieren, überwachen und festzuhalten. Mit diesem Gesetz wird u. a. eine bedenkliche Machtverschiebung innerhalb der Gewaltenteilung befördert!
Auf Bundesebene plant das Innenministerium derzeit ein "Musterpolizeigesetz", welches sich am bayrischen Polizeiaufgabengesetz orientieren soll - an einem Gesetz, das nach Einschätzung vieler Rechtswissenschaftler die massivsten Grundrechtseingriffe seit 1945 ermöglicht -
während andere Bundesländer sich schon wieder
Die Kritiker des niedersächsischen Entwurfes monieren eine unverhältnismässige Einschränkung verfassungsrechtlich garantierter Menschenrechte zugunsten von Polizeibefugnissen und staatlicher Überwachung. Die Polizei soll gesetzlich mit zahlreichen neuen Instrumenten ausgestattet werden, die schwerste Eingriffe in die Grundrechte der Betroffenen ermöglichen würden. Beispielsweise soll es der Polizei künftig möglich sein, präventiv Computersysteme mittels Spähsoftware zu infiltrieren, Elektroschocker gegen Menschen einzusetzen oder Menschen präventiv für bis zu 74 Tage in Gewahrsam zu nehmen.
Befürworter behaupten, die vorgesehenen Gesetzesverschärfungen würden der Terrorabwehr dienen. Aber sind die geplanten Maßnahmen überhaupt dazu geeignet, für mehr Sicherheit zu sorgen? Und richten sich die Maßnahmen tatsächlich in erster Linie gegen Terroristen oder geraten künftig unbescholtene Menschen und politische Aktive vermehrt ins Visier der Polizeibehörden? Die Landeregierung bleibt den Menschen zahlreiche Antworten schuldig. Zahlreiche Demonstrationen, auch in Niedersachsen - u.a. Hannover, Braunschweig - haben deutlich gemacht, dass es überall einen grossen Aussprachebedarf zu den Gesetzesentwürfen und ihren Auswirkungen gibt.
Als Universitäts- und Wissenschaftsstadt steht Braunschweig für einen faktenbasierten, kritischen Geist sowie für unabhängiges und zukunftorientiertes Denken. Braunschweig hat - schon aufgrund seiner Geschichte - eine Pflicht und Tradition zum politischen Protest! Das geplante NPOG und seine Konsequenzen würden daher Braunschweig somit in besonderer Weise treffen.
Daher halten wir Antragsteller es für notwendig, der Kritik eine gewichtige Stimme zu verleihen, um die geplanten Einschränkungen unserer Grundrechte zu verhindern. Dazu ein paar Beispiele:
Namhafte, anerkannte Organisationen wie z.B. die Fachgruppe der Richter*innen und Staatsanwält*innen im ver.di-Landesverband Nds./HB haben auf die Unverhältnismäßigkeit dieses Gesetzesentwurfes hingewiesen. Auch die Landesdatenschutzbeauftragte Barbara Thiel hat derartige Probleme in einer Stellungnahme ausführlich benannt. [5, 6]
Quellen: [1] www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_02500/00501-01000/18-00850.pdf [2] https://www.nrz.de/region/geplantes-nrw-polizeigesetz-steht-weiter-in-der-kritik-id215608697.html [3] https://www.weser-kurier.de/bremen/bremen-stadt_artikel,-bremer-gruene-bremsen-neues-polizeigesetz-aus-_arid,1723238.html [4] https://www.mdr.de/nachrichten/politik/regional/polizeiaufgabengesetz-thueringen-bleibt-100.html [5] https://nds-bremen.verdi.de/themen/++co++3fa2f20c-a512-11e8-aed1-52540066e5a9 - siehe Download [6]https://www.lfd.niedersachsen.de/startseite/allgemein/presseinformationen/stellungnahme_polizeigesetz/entwurf-zum-neuen-polizeigesetz-2018-167435.html
Der Rat der Stadt Braunschweig lehnt das für Niedersachsen geplante neue "Niedersächsische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG)" ab.
Der Oberbürgermeister wird gebeten, die Landesregierung über die Entscheidung des Rates zu informieren.
Anlagen:
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