Sachverhalt:
Seit Jahren ist bekannt, dass Ditib im religiös-nationalistischen Gleichschritt mit dem türkischen Präsidenten Integrationsbemühungen diskreditiert, Antisemitismus propagiert, gegen Christen polemisiert und regierungskritische Landsleute in der Form eines Geheimdienstes denunziert. Dass dieser verlängerte Arm Erdogans immer noch mit deutschen Steuergeldern gesponsert wird, weist den Grad der kapitulierenden Naivität hierzulande aus. Wenn es "hohe rechtliche Hürden" für eine Beobachtung des Verbandes durch den Verfassungsschutz gibt, wie NRW-Innenminister Herbert Reul sagt, müssen diese endlich angegangen werden. Es gibt wahrlich mehr als genug Anhaltspunkte dafür, dass Ditib nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Laut Umfragen sieht fast jeder zweite Türkeistämmige in Deutschland den Koran für wichtiger als deutsche Gesetze an. Quelle: welt.de am 30.09.18
Der ehemalige Imam der Braunschweiger DITIB Gemeinde Mustafa E. hetzte gegen Andersgläubige - insbesondere Christen und ruft zur Gewalt gegen den Nikolaus auf, wobei hier Nikolaus symbolisch für Christen steht. Darüberhinaus wurden Bilder von toten Israelis gepostet, mit der Bitte, dass es mehr davon geben möge! Ebenso wurde die israelische Fahne in Form von Toilettenpapier gepostet. Ein Dialog ist offenbar nur solange erwünscht, bis sich die entsprechenden Organisationsstrukturen (Moscheen, Kulturvereine, Spionageeinrichtungen etc.) auch mit Hilfe deutscher Steuergelder etabliert haben. Danach ist die Kommunikation mit den Ungläubigen aus Sicht des expansiven Islams offensichtlich weder erwünscht, noch sinnvoll. Man arbeitet jetzt offenbar an der nächsten Stufe: "Alle Deutschtürken sollten die doppelte Staatsbürgerschaft bekommen" (Erdogan am 30.09.18 in Köln) Henriette Reker wäre gerne zur Eröffnung der Ditib-Moschee in Köln gekommen. Doch das Verhalten des deutsch-türkischen Vereins erzürnte selbst die stets um Ausgleich bemühte Politikerin. Auch im Umgang mit dem türkisch-deutschen Verein Ditib setzte die 61 Jahre alte Reker buchstäblich bis zur letzten Minute auf Dialog, Einsicht und Entgegenkommen. Doch der Verein, der von der Erdogan-Regierung finanziert und gesteuert wird, war entweder nicht bereit oder nicht in der Lage, der Oberbürgermeisterin zuzusichern, dass sie bei der Eröffnung der Kölner Ditib-Zentralmoschee an diesem Samstag eine Rede halten kann. Um das Ausmaß dieses Affronts deutlich zu machen, wählte Reker mit Bedacht das in der türkischen Gemeinde gern gebrauchte Wort „Respekt“. Der Ditib mangle es schlicht und einfach an „Respekt vor dem höchsten Amt, das die Kölnerinnen und Kölner zu vergeben haben“, stellt die Oberbürgermeisterin nüchtern fest. Deshalb sagte sie ihre Teilnahme an der Eröffnung ab, die – wie die Ditib jahrelang nicht müde wurde zu beteuern – als großes Volksfest der gelungenen Integration geplant sei. Quelle: faz.net, 29.09.18
Die Nichtakzeptanz grundlegender Menschenrechte (siehe Beschneidungen von Jungen und Mädchen), historisch erkämpfter Frauenrechte (Bevormundung und Entrechtung durch Brüder, Väter und "Cousins", Zwangsehen, "Ehrenmorde" und Verschleierungen) und grundgesetzlich geschützter Tierrechte (unnötiges Tierleid durch Schächten - [Die Staatszielbestimmung verpflichtet die Staatsgewalten, dem Tierschutz zu einem möglichst hohen Stellenwert in unserem Rechts- und Wertesystems zu verhelfen.]) spiegelt die inakzeptable entsprechende ethische Grundhaltung wider.
In der westlichen Welt gilt die Trennung zwischen Staat und religiösen Institutionen allgemein als erstrebenswerte und notwendige Voraussetzung für eine demokratische Gesellschaftsform. In der säkularen Demokratie sind nicht religiös fundierte Glaubenssätze, sondern der Wille der Wähler, das Gemeinwohl sowie bürgerliche Werte wie Freiheit, Gleichheit und Solidarität die Richtschnur des politischen Handelns.
Der Verein DITIB (Gemeinde zu Braunschweig e.V.) erhielt städtische Zuschüsse von rund 14.000,- im Jahr 2017 für Sprachfördermaßnahmen für Kinder im Grundschulalter.
Die AfD-Fraktion stellt den Antrag, dass dieser Betrag mit sofortiger Wirkung auf Null zu kürzen ist. Ein Vereinsverbot ist hinsichtlich Art. 9 (2) GG und in Bezug auf VereinsG §§ 3 ff. dringend zu überprüfen.
Eine Vereinigung darf sich nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten: Zur verfassungsmäßigen Ordnung gehören nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung vor allem die Achtung vor den im GG konkretisierten Menschenrechten. Es genügt, dass eine Vereinigung die verfassungsmäßige Ordnung fortlaufend untergraben will. Dabei lassen sich die gegen die verfassungsmäßige Ordnung gerichteten Ziele einer Vereinigung vor allem ihrem Auftreten in der Öffentlichkeit, ihren Publikationen sowie den Äußerungen und der Grundeinstellung ihrer Funktionsträger entnehmen. Schließlich ist eine Vereinigung verboten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet: .
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