Sachverhalt:
Die Vorkehrungen der Feuerwehr zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger orientieren sich an den vorhandenen Gefahren. Für die Gefahrenanalyse ist das Niedersächsische Um-weltministerium als zuständige Aufsichtsbehörde für die mit radioaktiven Stoffen arbeitenden Betriebe in Thune zuständig. Die Vorkehrungen der Verwaltung basieren auf dieser Ein-schätzung. Die Verwaltung hat weder die fachlichen noch die rechtlichen Möglichkeiten, die Gefahrenanalyse selbst durchzuführen.
Die Verwaltung steht im regelmäßigen Kontakt zum Niedersächsischen Umweltministerium. Sollte sich die Einschätzung dort ändern, würde die Stadtverwaltung informiert werden und ggf. Maßnahmen auf Basis der dann neuen Lagebewertung planen.
Der Feuerwehreinsatz am 09.10.2018 war auf das Auslösen der Brandmeldeanlage zurück-zuführen. In einer Teeküche, deutlich außerhalb des Kontrollbereichs, hatte ein Rauchmelder ausgelöst. Beim Eintreffen der Feuerwehrkräfte war kein Auslösegrund mehr feststellbar. Da das Objekt eine Brandmeldeanlage hat, die sowohl den Kontrollbereich als auch die restlichen Bereiche überwacht, wird das Objekt beim Auslösen der Brandmeldeanlage immer mit dem Gefahrstoffzug der Berufsfeuerwehr angefahren.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen bzw. nicht zu behandeln.
Anlage/n: Keine
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