Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf folgende Vorlage: Stadtbahnausbau: Vorzugsvarianten Volkmarode und Wendeschleife Gliesmarode - https://ratsinfo.braunschweig.de/ri/vo020.asp?VOLFDNR=1011225&noCache=1
Die bisherige Planung der Erweiterung der Stadtbahn nach Volkmarode bringt mit 1,4 km Länge einen relativ geringen Vorteil für den ÖPNV in Braunschweig. Dies lässt sich auch insbesondere an den hohen Kosten pro Kilometer Streckenlänge ablesen. Mit - nach derzeitigem Planungsstand - über 20 Millionen Euro für lediglich 1,4 Kilometer zusätzlicher Stadtbahnstrecke sticht das Projekt als kostspieliger Ausbau hervor. Gerade Straßenbahnen zeigen ihre Vorteile in der Anbindung einwohnerstarker Bereiche und schneller Trassenführung in das Stadtzentrum. Das größte Streckenpotential könnte erschlossen werden, wenn überregional gedacht und die Strecke - wie bereits in der Verwaltungsvorlage angesprochen - bis nach Lehre ausgebaut würde. Eine hohe Verkehrsbelastung entsteht ab dem einwohnerstarken Lehre entlang der B248 bis in die Braunschweiger Innenstadt. Die Anbindung Lehres wäre nicht nur ein starkes Zeichen eines gelebten Regionalgedankens unabhängig von Kommunalgrenzen, sondern auch ein an den echten Verkehrsströmen ausgerichtetes Verkehrsprojekt.
Es ist überdies verwunderlich, dass im Rahmen der nun diskutierten - inhaltlich mehr als nachvollziehbaren - Stärkung des ÖPNV nicht über den Einsatz von Zukunftstechnologien nachgedacht wurde. Dies hätte z. B. durch ein Pilotprojekt bspw. in Form des Einsatzes von Wasserstoff als Antriebstechnologie, wie an anderer Stelle gefördert durch den Bund, geschehen können. Mindestens bei den weiteren Überlegungen der Zubringer zur Stadtbahn sollte dieser Aspekt berücksichtigt werden.
1. Die Strecke nach Volkmarode wird entgegen des Verwaltungsvorschlages um eine Anbindung bis nach Lehre entlang Dibbesdorf und ggf. Hondelage sowie Wendhausen erweitert und diese geänderten Planungen als Vorzugsvariante beschlossen. 2. unverändert 3. Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgenden Beschluss zu fassen: Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Vorzugsvariante gemäß Punkt 1 des Änderungsantrages zu 18-09146-01 und die Wendeschleife Gliesmarode gemäß Anlage zu beschließen.4. unverändert
Anlagen:
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