Sachverhalt:
Stand der Umsetzung des Ratsauftrages 17-04818
Zu 1: Die erforderlichen Haushaltsmittel und die zusätzlichen personellen Ressourcen stehen mittlerweile zur Verfügung.
Zu 2.: Das Konzept einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel wurde am 13.03.2018 dem Rat zur Entscheidung vorgelegt und von diesem beschlossen.
Zu 3.: In den ehemals haushaltskonsolidierten Bereichen der 22 Ortsteile sowie der vier Gewerbegebiete waren im Zuge der Abarbeitung des Ratsauftrages als erstes mehrere tausend Einzelgrünflächen zu erfassen und nachfolgend einer Bewertung des aktuellen Zustands hinsichtlich eines ggf. eingetretenen Substanz- und Funktionsverlustes zu unterziehen. Aufgrund des sehr hohen Arbeitsaufkommens im Fachbereich Stadtgrün und Sport konnte diese Erfassung nicht mit eigenen personellen Ressourcen geleistet werden. Die Erfassung und Bewertung wurde daher aus Kapazitätsgründen ab dem Spätherbst 2017 an zwei externe Fachplanungsbüros vergeben. Um ein standardisiertes Vorgehen zu gewährleisten, wurde ein einheitlicher Kartier- und Bewertungsschlüssel in Anlehnung an den „Bildqualitätskatalog Freianlagen“ der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung und Landschaftsbau e.V. (kurz FLL) erarbeitet. Die Ergebnisse liegen seit dem Frühsommer 2018 vor und sind vom FB 67 aufbereitet worden.
Bewertungsergebnis und Grobkonzept für eine Wiederherstellung
Die Auswirkungen der über einen Zeitraum von über 15 Jahren im Rahmen der Haushaltskonsolidierung nicht durchgeführten Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der grünen Infrastruktur in 22 Ortsteilen und Gewerbegebieten sind als gravierend einzuschätzen. Die Folgewirkungen haben bei einer Vielzahl von Vegetationsflächen zu erheblichen bzw. völligem und irreversiblem Funktions- und Substanzverlusten geführt, die lediglich durch eine Instandsetzung im Sinne einer Sanierung ausgeglichen werden können, um wieder einen funktionsgerechten Zustand zu erreichen.
Die Finanzmittel, die nötig wären, um die Bodendecker- und Strauchpflanzungen wieder in den Zustand wie vor der Haushaltskonsolidierung 2002 zu versetzen, würden sich überschlägig insgesamt auf rund 3.200.000,00 € belaufen.
Darüber hinaus wurde im Zuge der Erfassung der bauliche Zustand der vorhandenen Freizeitwege, Platzflächen und der technischen Einbauten wie bspw. Bänke innerhalb der Grünanlagen nach der gleichen Methodik aufgenommen und bewertet.
Um die seit 2002 unterlassenen laufenden Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der bautechnischen Infrastruktur zu kompensieren, würde es überschlägig ermittelt der Bereitstellung von insgesamt 1.100.000,00 € bedürfen.
Die Gesamtkosten für die funktionsgerechte Instandsetzung und Wiederherstellung der während der Haushaltskonsolidierung entstandenen Schäden an befestigten Wegen, Plätzen und Vegetationsflächen belaufen sich somit überschlägig ermittelt auf insgesamt rund 4.300.000,00 €.
Zur Wiederherstellung kann konzeptionell die Aufstellung eines Stufenplans mit einer Laufzeit von 8 Jahren in Erwägung gezogen werden, indem in den Jahren 2019 bis 2026 sowohl die Vegetationsbereiche als auch die Platz- Wege und sonstigen Bereiche mit völligem Substanz- und Funktionsverlust in den ehemals haushaltskonsolidierten 22 Ortsteilen und 4 Gewerbegebiete saniert werden können. Die vollständige Sanierung der Vegetationsbereiche mit irreversiblem Substanz- und Funktionsverlust kann über die Neuanlage von möglichst wirtschaftlichen, pflegereduzierten aber attraktiven Pflanzungen erfolgen. Hierzu ist vorgesehen, sowohl mehrjährige Ansaatmischungen als auch Staudensystempflanzungen zu verwenden. Im Straßenbegleitgrün wäre darüber hinaus unter anderem die Verwendung von geeigneten, vorwiegend bodendeckenden und pflegeextensiven Gehölzen denkbar.
Finanzierung
Angesichts der Größenordnung des ermittelten Gesamtfinanzbedarfes hält die Verwaltung vor dem Hintergrund der prognostizierten Haushaltslage in den kommenden Jahren die Sanierung und Instandsetzung der Vegetationsbereiche sowie Platz- und Wegeflächen im vollen Umfang in den Haushaltsjahren 2019 bis 2026 für nicht darstellbar.
Aus haushaltswirtschaftlicher Sicht schätzt die Verwaltung es als einen gangbaren Weg ein, 50 % des Gesamtfinanzbedarfes, in Zahlen 2.150.000,00 € (1.600.000 € für die Instandsetzung von Vegetationsflächen sowie 550.000 € für die Instandsetzung der bautechnischen Infrastruktur) über entsprechende zusätzliche Veranschlagungen im Haushalt, gleichmäßig verteilt auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2026 unter der Prämisse, dass der unterste fachlich vertretbare Aufwand zugrunde gelegt wird, abzudecken, was zu einer Mehrbelastung des Haushaltes pro Jahr in einer Höhe von 268.750 € und im Finanzplanungszeitraum 2018 – 2022 in Höhe von 1.075.000 € führt.
Die Verwaltung schlägt deshalb im Entwurf des Haushaltsplanes 2019 bzw. im Investitionsprogramm 2018 – 2022 im Rahmen der Ansatzänderungen vor, zum partiellen Ausgleich der Folgewirkungen der Haushaltskonsolidierung 2002 im Bestand an öffentlichen Grünflächen in 22 Ortsteilen und 4 Gewerbegebieten, gleichmäßig verteilt auf die Haushaltsjahre 2019 bis 2022, insgesamt 1.075.000 bzw. 268.750 € pro Haushaltsjahr im Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport zusätzlich zu veranschlagen.
Für die Jahre 2023 - 2026 sollen zu gegebener Zeit die pro Jahr erforderlichen Mittel in Höhe von jeweils 268.750 € für die Durchführung der dann noch ausstehenden Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Vegetationsflächen sowie der bautechnischen Infrastruktur veranschlagt werden.
Anlage/n: keine
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