Sachverhalt:
Zum Antrag der AFD-Fraktion vom 25. Oktober 2018 (DS 18-09347) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Das Projekt „Integrative Sprachförderung in der Zweitsprache Deutsch für muslimische Grundschulkinder“ der Türkisch Islamischen Gemeinde zu Braunschweig e. V. (DITIB)“ wird seit 1. August 2009 bezuschusst. Zuständig für die Abwicklung der Förderung ist die Abteilung Jugendförderung, Sachgebiet „Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund“. Der Spracherwerb bei Kindern mit Migrationshintergrund bildet einen wesentlichen Grundpfeiler der Integration. Die Anbindung an die genannten Vereine und Institutionen führt einerseits dazu, dass die Kinder dort erreicht werden, wo sie sich aufhalten und andererseits werden diese Einrichtungen in die Förderung dieser Integration einbezogen.
Der monetäre Zuschuss für die Sprachförderung in der DITIB beträgt 900,00 € für Sachkos-ten p. a. Über diese Fördersumme erstreckt sich auch der Zuwendungsbescheid.
Die Aufwandsentschädigungen für die Sprachförderlehrer/innen (insgesamt im laufenden Jahr 12.792,00 €) werden vom genannten Sachgebiet anhand der Tätigkeitsnachweise je-weils monatlich mit den Ehrenamtlichen direkt abgerechnet. Dadurch ist Transparenz in Be-zug auf die Auswahl und den Einsatz dieser Kräfte gegeben.
Das Verfahren zur Akquise dieser Ehrenamtlichen sieht vor, dass in der Regel die DITIB für den Einsatz als Sprachförderlehrkraft geeignete Personen vorschlägt. Für die vorgeschlage-nen Personen ist die Vorstellung im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie im genannten Sachgebiet obligatorisch. Die zuständige Sachbearbeiterin stellt die Eignung in einem Ge-spräch fest und trifft die endgültige Auswahl. Bei Eignung wird eine „Vereinbarung über die nebenberufliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung“ zwischen der Stadt Braun-schweig und der ehrenamtlichen Kraft geschlossen. Die Abrechnung der Aufwandentschädi-gungen erfolgt ebenfalls durch die Sachbearbeiterin aufgrund der von der ehrenamtlichen Kraft zu führenden Tätigkeitsnachweise.
Im Sprachförderprojekt der DITIB können für 4 Sprachfördergruppen je 8 Unterrichtsstunden pro Woche abgerechnet werden, das ergibt ein wöchentliches Stundenkontingent von 32 Stunden. Die Förderung der Gruppen ruht in den Schulferien, diese Zeiten sind somit nicht in der zahlenmäßigen Berechnung des Förderzeitraumes enthalten. Dadurch ergeben sich 39 Unterrichtswochen jährlich (4 Gruppen x 8 Stunden x 39 Wochen ergibt 1.248 Stunden pro Jahr). So können den Kindern mehr ca. 1.250 Stunden Sprachförderung im Jahr angeboten werden.
Die Erfahrungen bezüglich der Zusammenarbeit mit der DITIB sind sehr positiv. Deren Ver-treter werden als offen, gesprächsbereit und zugewandt erlebt.
Aus Sicht der Braunschweiger Sicherheitsbehörden ist die DITIB-Gemeinde kein Beobach-tungsobjekt. Die DITIB-Gemeinde zeigt großes Interesse an gemeinsamen Integrationsbemühungen.
Es ist beabsichtigt, an der bisherigen Zusammenarbeit im Bereich der Sprachförderung fest-zuhalten. In der Förderung von Sprachförderprojekten manifestiert sich der Wunsch sowohl auf Seiten der Stadt Braunschweig als auch der Bürger/innen mit Migrationshintergrund nach Integration durch Bildung.
Anlage/n: keine
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