Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion Die Linke vom 23. Oktober 2018 (DS 18-09335) nimmt das Jobcenter wie folgt Stellung.
Zu Frage 1:
Die eigene Zuständigkeit wird weder für Dolmetscher noch für Übersetzungen von Dokumenten auf die Leistungsberechtigten „abgewälzt“. Im Einzelfall kann es bei „Personalnot“ vorkommen, dass die Leistungsberechtigte bzw. Antragsteller gebeten werden, mit jemandem, der dolmetschen kann wiederzukommen. Auch diese Einzelfälle sollen künftig im Rahmen einer geplanten Neukonzeption der Zugangssteuerung vermieden werden.
Zu Frage 2:
Das Jobcenter Braunschweig nimmt die Dolmetscher-Hotline für alle notwendigen Sprachen in Anspruch.
Zu Frage 3:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jobcenter Braunschweig in den operativen Bereichen sind angewiesen, Kosten für notwendige Übersetzungen zu erstatten sowie selbstständig die notwendigen Schritte (hier in aller Regel die Nutzung der Dolmetscher-Hotline) einzuleiten, um ein zielführendes Gespräch zu ermöglichen.
Für die Eingangszone (Infotheken und Infotresen) ist die optimale Umsetzung der Weisung aufgrund des teilweise sehr hohen Kundenaufkommens nicht immer gewährleistet.
Anlage/n: keine
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