Sachverhalt: Ähnlich wie bei den Anfragen warten Bezirksräte oft Monate auf eine Rückmeldung, was mit ihrem Antrag geschehen wird. Nimmt man die Bezirksräte und ihre Kompetenz ernst, die örtlichen Verhältnisse und damit Anliegen von Einwohnerinnen und Einwohnern gut zu kennen, kann man ihre Anregungen nicht einfach ignorieren.
Entsprechend dem in der Geschäftsordnung des Rates festgelegten Verfahren erfolgt eine Beantwortung von Anfragen aus den Bezirksräten, die fristgerecht eingereicht wurden, in der Sitzung des Bezirksrates, zu der die Anfrage gestellt wurde. Beschlüsse von Bezirksräten, die nicht in eigener Zuständigkeit gefasst wurden und als Anregung zu verstehen sind, werden direkt nach der Beschlussfassung durch den Bezirksrat an die Fachausschüsse zur Beratung weitergeleitet, wenn eine Ausschusszuständigkeit erkennbar ist. Über die Ergebnisse der Beratungen wird der Bezirksrat anschließend zu seiner nächsten Sitzung informiert. Wenn eine Zuständigkeit der Verwaltung gegeben ist, erfolgt eine Stellungnahme der Verwaltung zur darauf folgenden Bezirksratssitzung.
Anlagen:keine
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