Mit dem Antrag „Schnelles Internet für alle in Braunschweig“ (Drs.-Nr. 17-05258, Ratsbeschluss vom 26.09.2017) erhielt die Verwaltung den Auftrag, die Möglichkeiten für die Versorgung Braunschweigs mit Anschlüssen in Gigabit-Geschwindigkeit darzustellen. Dies sollte unter der Berücksichtigung von Fördergeldern und der Beteiligung von Telekommunikationsunternehmen geschehen. Im Mobilfunkbereich sollte der Status der Verfügbarkeit dargestellt, insb. die so genannten „Funklöcher“ aufgezeigt werden.
Die Verwaltung legt auf diesen Antrag hin eine „Strukturplanung zum NGA-Breitbandausbau in der Stadt Braunschweig“ zur Kenntnis vor.
Die Verwaltung wird den weiteren Breitbandausbau auf dieser Grundlage vorantreiben. Maßgabe ist dabei die Identifizierung sinnvoller Nutzungsszenarien unter Berücksichtigung der sich ändernden Rahmenbedingungen in technischer und rechtlicher Hinsicht. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln wird dabei von der Verwaltung weiter geprüft. Beim Vorliegen sinnvoller Nutzungsszenarien werden entsprechende Fördermittelanträge gestellt. Die Verwaltung wird den politischen Gremien regelmäßig, fortlaufend und umfassend über den Prozess des Breitbandausbaus berichten.
1. Allgemeine Voraussetzungen für den Breitbandausbau Auf Grund der bestehenden Konkurrenzsituation ist in den letzten Jahren ein sehr dynamischer Markt entstanden, in dem auf unterschiedlichen technischen Wegen Kunden größere Bandbreiten zur Verfügung gestellt werden konnten. Preissteigerungen sind dabei wegen des Wettbewerbs kaum zu verzeichnen. Neue Baugebiete werden kontinuierlich von verschiedenen Unternehmen erschlossen.
Ungeachtet dessen existieren Bereiche, die noch keine ausreichende Versorgung aufweisen und die auf Grund ihrer Lage für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau weniger attraktiv sind.
2.1 Ausbau „unterversorgter Gebiete“ („weiße Flecken“) und Förderkulisse
2.1.1 Bundesförderung Gefördert werden können Infrastrukturmaßnahmen, insbesondere Tiefbaumaßnahmen und deren Planung sowie das notwendige Material (Glasfaserleitungen). Generell werden maximal förderfähige Kosten von 60 Mio. € anerkannt. 50 % davon können seitens des Bundes gefördert werden. Die Richtlinie fordert grundsätzlich eine Beteiligung der Telekommunikationsanbieter nach marktwirtschaftlichen Gesichtspunkten. Die Fördermittel dürfen nur auf Basis von Ausschreibungen abgerufen und ausgeschüttet werden. Alternativen sind die Ausschreibung nach dem so genannten „Wirtschaftlichkeitslückenmodell“ oder dem „Betreibermodell“:
Die Verwaltung weist darauf hin, dass während der Erstellung der vorgelegten Planung die Richtlinie des Bundes novelliert wurde. Ein Leitfaden zu ihrer Konkretisierung ist mehrfach verschoben und nun am 15.11.2018 veröffentlicht worden. Er enthält vor allem Konkretisierungen wie etwa, dass der Ausbau bei Krankenhäusern, Schulen und Gewerbe- sowie Industriegebiete auch dann gefördert werden kann, wenn bereits höhere Verbindungsgeschwindigkeiten als 30 Mbit/s gegeben sind. Die Auswirkungen werden überprüft.
2.1.2 Landesförderung
2.2 Eigenanteil
3. „Strukturplanung zum NGA-Breitbandausbau in der Stadt Braunschweig“ Es wurde wie vorgeschrieben ein achtwöchiges Markterkundungsverfahren gestartet, um den Status quo und die Ausbauabsichten der Telekommunikationsunternehmen im Stadtgebiet zu erheben. Die Laufzeit war vom 29.06.2018 bis zum 24.08.2018. Dabei wurden die hiesigen Telekommunikationsunternehmen beteiligt, u.a. wurde ein verbindlicher Meilensteinplan für die Ausbauabsichten der nächsten Jahre abgefragt.
3.1 Ergebnis „unterversorgte Gebiete“ Die Finanzierung würde sich näherungsweise aufgrund der Ausführungen unter 2.) momentan – gerundet – wie folgt darstellen:
Bundesförderung: 32 Mio. € x 50 % = 16 Mio. €
Im Haushalt 2019 sind Mittel für erste vorbereitende Maßnahmen (z.B. die Vorbereitung von Ausschreibungen sowie Planungen) i.H.v. 460.000 € sowie Einnahmen aus prognostizierten Fördergeldern i. H. V. 345.000 € vorgesehen. 3.2 Flächendeckender Ausbau mit Glasfaserinfrastruktur im Stadtgebiet Geprüft wurde dabei, inwieweit eine Einbeziehung der förderfähigen „weißen Flecken“ in den Gesamtausbau möglich ist, um Synergieeffekte zu erzielen. Hierfür musste zunächst die Definition dieser Gebiete erstellt werden und eine Abstimmung mit dem Fördermittelgeber erfolgen. Diese ergab, dass Synergien kaum möglich sind. Die Glasfasertrassen sind sehr unterschiedlich zu planen, was den Verlauf und die Dimensionierung angeht. Um „Umwege“ oder Erweiterungen der Trassen zur Erschließung der „weißen Flecken“ kostengünstig als Teil eines gesamtstädtischen Netzes zu implementieren, fehlt es an einer belastbaren Aussage des Fördermittelgebers. Es wird darauf hingewiesen, dass für den Ausbau von Infrastruktur außerhalb der unterversorgten Gebiete derzeit generell keine Fördermittel zur Verfügung stehen. In den urbanen Gebieten Braunschweigs existiert lt. Aussage des Beratungsunternehmens generell ein Kabelnetz, das auch in den kommenden Jahren für Privathaushalte ausreichende Bandbreiten zu angemessenen Preisen bieten wird. In der Strukturplanung werden deshalb fehlende Einnahmen durch Neukunden an einer neuen, eigenwirtschaftliche errichteten Glasfasertrasse prognostiziert und kalkuliert, dass lediglich 40 % aller Haushalte einen Vertrag für einen Glasfaseranschluss abschließen. Angesichts des notwendigen Investitionsvolumens und der dynamischen Weiterentwicklung des Marktes ist dieser Business Case dennoch nicht risikofrei zu realisieren.
plant die Verwaltung erst dann einen Antrag auf Förderung zu stellen, wenn nach den kontinuierlich stattfindenden Gesprächen mit den Fördermittelgebern belastbare Aussagen zur Förderkulisse getroffen werden können und sinnvolle Nutzungsszenarien identifiziert sind.
Dabei wird sie klären,
Ziel ist, den Ausbau möglichst wirtschaftlich und bedarfsorientiert zu gestalten. Die Optionen, einen möglichst schnellen Ausbau von Teilen zu realisieren, werden mit gesamtstädtischen Synergieeffekten und langfristiger Planung abgeglichen.
II.
Die technischen Gegebenheiten bei Funkverbindungen können allerdings dazu führen, dass in Einzelfällen die Verbindungsgeschwindigkeit reduziert ist, da es sich um ein so genanntes „shared medium“ handelt. Greifen viele Nutzer darauf zu, verringert dies die Download-Geschwindigkeiten. Bauliche Gegebenheiten haben ebenfalls Einfluss auf die tatsächlich erreichte Verbindungsgeschwindigkeit. Aktuell gibt es keine Förderkulisse explizit für den Ausbau der Mobilfunkversorgung. Der Ausbau und die Verbesserung sind ausschließlich im Rahmen des eigenwirtschaftlichen Ausbaus realisierbar. Auf Bundes- und Landesebene werden von den Mobilfunkanbietern bislang folgende Verbesserungen in der Versorgung gefordert:
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Anlage/n: Anlage 1: „Strukturplanung zum NGA-Breitbandausbau in der Stadt Braunschweig“ Anlage 2: Abbildung 20 der Strukturplanung in höherer Auflösung - Strukturplan flächendeckender Ausbau im Stadtgebiet
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