Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 10. August 2018 hat die Verwaltung den Entwurf des Haushaltsplans 2019 und des Investitionsprogramms 2018 - 2022 vorgelegt.
Die Anhörung der Stadtbezirksräte hat in der Zeit vom 10. bis 20. September 2018 stattgefunden. In den Sitzungen der Stadtbezirksräte haben diese auch über die gemäß § 93 NKomVG in Verbindung mit der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig mögliche Bildung von Bezirksratsbudgets beraten. Alle Stadtbezirksräte haben für eine Budgetbildung gestimmt.
Dem Rat sind mit mehreren Mitteilungen im September und Oktober 2018 die Anträge der Ratsfraktionen und der Stadtbezirksräte vorgelegt worden.
Der Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2019/Investitionsprogramm 2018 - 2022 ist auf diesen Grundlagen in der Zeit vom 23. Oktober bis zum 2. November 2018 in den Fachausschüssen beraten worden. Der Ausschuss für Kultur und Wissenschaft, der Jugendhilfeausschuss, der Schulausschuss, der Ausschuss für Soziales und Gesundheit sowie der Ausschuss für Integrationsfragen haben den Haushaltsplanentwurf 2019 sowie das Investitionsprogramm 2018 - 2022 insgesamt passieren lassen. Die übrigen Fachausschüsse haben der Beschlussempfehlung zugestimmt.
Die Anträge der Fraktionen, die nach dem Versand der Antragslisten eingereicht oder während der Beratungen in den Ausschüssen gestellt wurden, sind als Anlage 0 beigefügt und bereits in die Listen aufgenommen worden.
In der Anlage 1 ‑ Anfragen/Anregungen ‑ sind die gestellten Anfragen bzw. deren Beantwortung enthalten.
In der Anlage 2 ‑ Finanzunwirksame Anträge ‑ sind die Ergebnisse der Ausschussberatungen aufgeführt.
Die Anlage 3 enthält gegenüber dem Haushaltsentwurf notwendig gewordene Anpassungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen.
In den Anlagen 4.1 und 5.1 (Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt inkl. IP) sind die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte aufgeführt. Die Anlagen 4.2 und 5.2 enthalten die Ansatzveränderungen der Verwaltung im Ergebnis- und im Finanzhaushalt. Aus diesen Listen sind auch die entsprechenden Abstimmungsergebnisse der Fachausschüsse ersichtlich. Nach Abschluss der Haushaltsberatungen in den Fachausschüssen haben sich im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt noch Ansatzveränderungen ergeben, die in den Anlagen mit „neu“ gekennzeichnet sind.
In den Anlagen 4.3 und 5.3 sowie 5.4 sind die sich nach der Erstellung des Haushaltsplanentwurfes 2019 ergebenden neutralen Mittelumsetzungen bzw. neuen Haushaltsvermerke im Ergebnis- und im Finanzhaushalt aufgelistet.
Soweit zu finanzwirksamen Anträgen Stellungnahmen der Verwaltung verfasst wurden, sind sie in der Anlage 6 gebündelt enthalten.
1. Finanzierung von Haushaltsresten
In die Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 - 2022 ist der vorgesehene Abbau der Haushaltsreste folgendermaßen aufgenommen worden:
In den folgenden Ausführungen ist bei den Darstellungen zum Ergebnis- und zum
Entwicklung der Haushaltsreste des Fachbereichs 20
Zum Jahresabschluss 2017 (für das Haushaltsjahr 2018) sind für den FB 20 Haushaltsreste von 9.227.531 € gebildet worden. Bis Ende 2022 ist geplant, diese Haushaltsreste bis auf einen Stand von 7.224.231 € abzubauen. Der von der Verwaltung vorgelegte Haushaltsplanentwurf 2019, der den Haushaltsresteabbau bis Ende 2022 mit insgesamt 20,7 Mio. € beziffert, beinhaltet diese Planung. Darin ist für den FB 20 für das Jahr 2018 ein Haushaltsresteabbau von 2.003.300 € enthalten.
Für das Jahr 2018 wird für den FB 20 aktuell von keinem Haushaltsresteabbau ausgegangen, sondern von einer Erhöhung des Haushaltsrestestandes auf 26,4 Mio. €.
Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf voraussichtliche Übertragungen von nicht in Anspruch genommenen Kreditermächtigungen aus der Experimentierklausel zurückzuführen. Von den für die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH veranschlagten Mitteln von 16,15 Mio. € werden voraussichtlich 6,15 Mio. € erst in 2019 benötigt. Dies gilt auch für die zugunsten der Städt. Klinikum Braunschweig gGmbH eingeplanten Mittel von 13,0 Mio. €. Zu der möglichen Übertragung steht noch die schriftliche Zusage vom Nds. Innenministerium aus, die bislang nur mündlich vorliegt.
2. Ansatzveränderungen der Verwaltung gegenüber dem Haushaltsentwurf
2.1 Ergebnishaushalt
Der Entwurf des Ergebnishaushaltes 2019 weist für das Planjahr 2019 (Stand: August 2018) einen Fehlbetrag inkl. Haushaltsresten in Höhe von rd. 38,9 Mio. € aus. Aufgrund der vorgelegten Ansatzveränderungen der Verwaltung ergibt sich ein Fehlbetrag von 37,1 Mio. €.
2.1.1 Ansatzveränderungen im Ergebnishaushalt Die wesentlichen Ansatzveränderungen, die gegenüber dem im August 2018 vorgelegten Haushaltsplanentwurf zur Veränderung des Ergebnisses für das Jahr 2019 führen, werden nachstehend näher erläutert:
2.1.1.1 Allgemeine Finanzwirtschaft
Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ergeben sich nach den regionalisierten Daten der Steuerschätzung zwar Zuwächse, jedoch wirkt das im Gesetzgebungsverfahren befindliche und aller Voraussicht nach im Jahr 2019 in Kraft tretende „Familienentlastungsgesetz“ aufkommensmindernd. Für das Jahr 2019 ergeben sich daraus Mindererträge von rd. 1,0 Mio. €. In den Jahren 2020 - 2022 wachsen diese Mindererträge auf 3,0 Mio. €, 3,2 Mio. € bzw. 3,5 Mio. € an.
Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ergeben sich dagegen geringe Mehrerträge von 0,1 Mio. € im Jahr 2019 und 0,4 Mio. €, 0,5 Mio. € bzw. 1,3 Mio. € in den Jahren 2020 - 2022.
Aufgrund der im Berechnungszeitraum gesunkenen Gewerbesteuerkraft der Stadt Braunschweig und der im Gegensatz dazu insgesamt sehr positiven Gewerbesteuerentwicklung bei der Gesamtheit der niedersächsischen Kommunen ergibt sich bei den Schlüsselzuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich ein noch deutlicherer Anstieg gegenüber dem Vorjahr als bisher angenommen wurde. Nach den Berechnungen des Landes Niedersachsen werden die Zuweisungen für die Stadt Braunschweig im Jahr 2019 um rd. 11,2 Mio. € höher ausfallen als im Haushaltsplanentwurf veranschlagt und somit rd. 137,2 Mio. € betragen. Auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der erwarteten Steuerkraftentwicklung der Stadt Braunschweig werden für das Jahr 2020 Mehrerträge von 11,0 Mio. € und für die Jahre 2021 und 2022 Mehrerträge von jeweils 13,0 Mio. € erwartet.
Für die Zuweisung für Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises ist für das Jahr 2019 ein Betrag von 13,35 Mio. € veranschlagt, sodass hier Mindererträge in Höhe von rd. 63 T€ zu berücksichtigen sind. In den Jahren 2020 bis 2022 ergeben sich Reduzierungen von rd. 50 T€, 40 T€ bzw. 30 T€.
2.1.1.2 Personalkosten
Nach dem derzeitigen Stand der Personalkostenplanung werden gegenüber den bisher im Haushaltsentwurf für 2019 veranschlagten Mitteln aufgrund weiterer notwendiger Stellenschaffungen rd. 769 T€ mehr benötigt. Dem gegenüber hat sich aus einer aktuellen Berechnung des Personalaufwandes ergeben, dass eine Reduzierung in Höhe von jährlich 1,0 Mio. € vorgenommen werden kann, die auf alle Teilhaushalte verteilt wird. Darüber hinaus ergibt sich beim Personalaufwand ein weiterer Minderaufwand in Höhe von 1,0 Mio. € im Teilhaushalt Kinder, Jugend und Familie im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aufgrund der ab dem Jahr 2019 vorgesehenen Übertragung der Aufgabe an einen freien Träger.
Insgesamt beläuft sich der Personalaufwand im Jahr 2019 somit auf rd. 220,2 Mio. €. Für die Jahre 2020 und 2022 ergibt sich ein jährlicher Minderbedarf von rd. 0,6 Mio. € bzw. von 0,7 Mio. € im Jahr 2021. Der Gesamtpersonalbedarf in den Jahren 2020 - 2022 beträgt somit 226,7 Mio. €, 230,9 Mio. € bzw. 234,7 Mio. €. Zu den konkreten Stellenschaffungen wird auf die Stellenplanvorlage des FB 10 - Haushalt 2019 Stellenplan (DS 18-09412) - verwiesen.
2.1.1.3 Sozialhilfe
Gegenüber dem Haushaltsentwurf zeichnen sich Entlastungen bei der Sozialhilfe ab.
Die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften nach dem SGB II sinkt seit mehreren Jahren und liegt aktuell signifikant unter dem vorgesehenen Planwert. Es ist daher von einem Planwert von 10.700 statt 10.950 Bedarfsgemeinschaften auszugehen.
Aufgrund des weiteren Verlaufs der Zuweisungszahlen von geflüchteten Menschen nach der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2019 wird entgegen der damaligen Annahme von 560 Bedarfsgemeinschaften im Fluchtkontext nunmehr lediglich mit 465 Bedarfsgemeinschaften im Jahresdurchschnitt gerechnet (in den o. g. Gesamtzahlen der Bedarfsgemeinschaften enthalten). Dies führt im Bereich des SGB II zu einer saldierten Haushaltsentlastung von rd. 1,0 Mio. € pro Jahr.
Im Zusammenhang mit der Flüchtlingsthematik im Rahmen des Sozialhilfeetats entstehen Aufwandserhöhungen durch die Inbetriebnahme weiterer Wohnstandorte (377.600 €) und für den Sicherheitsdienst (400.000 €). Diese werden durch eine Absenkung des Ansatzes bei den Transferaufwendungen kompensiert, um die Fallkosten von 18.000 € zu erreichen. Dabei wird angenommen, dass wie in den Vorjahren der Planwert von 500 Geflüchteten nicht erreicht wird. Vielmehr werden in 2018 im Jahresdurchschnitt nur rd. 350 Personen und ab 2019 nur 400 Personen erwartet. Grundlage für die Berechnung der Höhe der diesbezüglichen Landeserstattungen sind die Zuweisungszahlen des jeweiligen Vorjahres. Dies führt zu Mindererträgen. Saldiert ergibt sich bei den flüchtlingsbezogenen Ansätzen eine Haushaltsentlastung von rd. 800 T€ im Jahr 2019 und von je 1,3 Mio. € in den Folgejahren.
Bei der Sozialhilfe insgesamt ergeben sich aus dem Vorstehenden Entlastungen in Höhe von 1,8 Mio. € in 2019 und von 2,3 Mio. € in den Folgejahren.
2.1.1.4 Sonstige Änderungen/Fachbereiche
Im Teilhaushalt Fachbereich 10 sind im Finanzplanungszeitraum jeweils 200.000 € pro Jahr für ergebnisoffene Organisationsuntersuchungen in ausgewählten Fachbereichen auf Basis des Ratsbeschlusses „Nachhaltige strategische Haushaltssteuerung“ zum Haushalt 2018 (FWE 178) sowie zur stadtweiten Einführung eines Dokumentenmanagementsystems im Rahmen der Digitalisierung eingeplant. In diesem Zuge sind entsprechende Beratungsleistungen erforderlich.
Im Teilhaushalt Fachbereich 20 sind die sich aus den aktuellen Wirtschaftsplanungen der städtischen Gesellschaften ergebenden Veränderungen zu berücksichtigen. Im Saldo ergibt sich für 2019 ein Mehrbedarf in Höhe von rd. 1,4 Mio. €. Hierbei ergeben sich höhere Verlustausgleichsbedarfe von jeweils 0,8 Mio. € bei der SBBG (vor allem bei der Braunschweiger Verkehrs-GmbH für Qualitätssteigerungen im ÖPNV) und der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (rd. 0,7 Mio. € zum Ausgleich des strukturellen Defizits), weiterhin bei den übrigen Gesellschaften außerhalb des SBBG-Konzerns (gesamt rd. 0,6 Mio. €). Geringere Verlustausgleichsbedarfe im Umfang von rd. 0,8 Mio. € ergeben sich insbesondere bei der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH durch die Vermarktung des Baugebiets Stöckheim-Süd.
Aufgrund des Beschlusses über eine kostengünstige Schülerfahrkarte für alle Schülerinnen und Schüler in Braunschweig wurden entsprechende Mehrkosten im Teilhaushalt Fachbereich 40 zunächst ab dem Schuljahresbeginn 2019/2020 berücksichtigt (100.000 € pro vollem Monat – gesamt 0,7 Mio. € in 2019). Weiterhin entsteht ein Mehrbedarf aufgrund von Preissteigerungen in der Schülerbeförderung, die vom Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) angekündigt worden sind (216 T€).
Im Teilhaushalt des Fachbereichs 41 sind für 2019 Planungskosten von 75 T€ für das „Ein-Standort-Konzept“ der Städtischen Musikschule sowie ein Zuschuss von 16 T€ pro Jahr an die Internationale Raabe-Gesellschaft berücksichtigt.
Im Teilhaushalt Referat 0500 sind einmalig Mehraufwendungen in Höhe von 80.000 € berücksichtigt worden. Die Verwaltung ist mit Ratsbeschluss zur Erstellung eines „Bedarfsplans Nachbarschaftszentren“ beauftragt worden. Für die Arbeiten hierzu wird derzeit ein Bedarf in der genannten Höhe grob geschätzt.
Im Teilhaushalt des Fachbereichs 50 schlagen sich einerseits die o. g. Entlastungen bei der Sozialhilfe nieder. Andererseits werden auch Mehrbedarfe für das Aufwandsbudget von rd. 0,2 Mio. € geltend gemacht, u. a. für die Nutzung der neu ausgebauten Etage im Gebäude Naumburgstr. 25 (Gebäude 1 - 2. Etage) und die Installation eines psychosozialen Krisendienstes.
Der Fachbereich 51 beantragt eine Ausweitung des Aufwandsbudgets um rd. 7,7 Mio. €.
Dies resultiert unter anderem aus Mehraufwendungen von 5,0 Mio. € im Bereich Kindertagespflege aufgrund des Ratsbeschlusses zur leistungsgerechten Bezahlung der Kindertagespflege (4,8 Mio. €) sowie der Anpassung an die Ist-Werte 2017. Mit der Erhöhung der laufenden Geldleistung in der Tagespflege geht die Erwartung einher, dass die Betreuungsverhältnisse ausgeweitet werden. Im Bereich der 0- bis 3-jährigen (Krippenkinder) kann es dadurch zu erhöhten Einnahmen (100.000 €) kommen. Im Bereich der Förderung des Betriebes von Kindertagesstätten freier Träger sind aufgrund zu berücksichtigender Tarifsteigerungen (rd. 0,8 Mio. €), der Inbetriebnahme neuer Betreuungsgruppen (rd. 0,3 Mio. €) und im Zusammenhang mit der Sprachförderung (rd. 0,7 Mio. €) Mehraufwendungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. € berücksichtigt, die durch Mehrerträge in Höhe von rund 0,7 Mio. € durch die aktualisierte Landesförderung für die Sprachförderung nur zum Teil kompensiert werden. Der Erhöhung der Ansätze für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Rahmen der Inobhutnahme durch freie Träger wegen der geplanten Aufgabe der Betreuung in städtischer Trägerschaft in der Einrichtung Pippelweg in Höhe von 1,0 Mio. € stehen entsprechende Reduzierungen der Personalkosten in gleicher Höhe entgegen.
Im Teilhaushalt Fachbereich 61 wurde der Eigenanteil aus dem EFRE-Förderprogramm „Landschaftswerte“ zur Förderung der bioligischen Vielfalt in der Stadt Braunschweig in Höhe von 150 T€ in die Planung aufgenommen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Liste zu den Ansatzveränderungen der Verwaltung.
2.1.1.5 Zuschussdynamisierung
In den Gremienvorlagen für die Fachausschüsse wurde darauf hingewiesen, dass die Verwaltung eine Aussetzung der Dynamisierung nicht vorschlägt, sofern seitens der Fraktionen keine weiteren Zuschusserhöhungen beantragt werden. Es sind Zuschusserhöhungen beantragt und in den Fachausschüssen angenommen worden. Die Zuschussdynamisierung wurde ebenfalls beibehalten.
2.1.2 Investitionsmanagement
Allein durch die geplanten Teilsanierungen an der Oswald-Berkhan-Schule (z. B. Sanierung des Therapiebeckens) und an der GS Altmühlstraße (z. B. Fassadensanierung) hat sich eine zusätzliche Ergebnisbelastung in Höhe von rd. 1 Mio. € für 2019 ergeben.
Die in 2017 bereitgestellten Haushaltsmittel für die Beseitigung der durch das Sturmtief „Xavier“ entstandenen Schäden am städtischen Baumbestand in Höhe von rd. 0,8 Mio. € werden voraussichtlich nicht mehr in 2018 abfließen. Es ist eine Nachveranschlagung von Haushaltsmitteln für 2019 von rd. 0,6 Mio. € erforderlich. Die Instandhaltung der Tiefgarage Packhof wurde bisher als ergebniswirksame Maßnahme eingeschätzt. Im Rahmen der Ansatzveränderungen sind die dafür eingeplanten Finanzraten nunmehr als Investition vorgesehen worden. Das Gutachten eines Steuerberaters zur Klärung der Frage, ob dies möglich ist, steht jedoch noch aus. Es ist nicht auszuschließen, dass sich nach Vorlage des Gutachtens eine erneute Ansatzveränderung ergibt, die ggf. Inhalt einer Ergänzungsvorlage werden würde.
2.1.3 Zusammenfassung Die für das Jahr 2019 insgesamt vorgesehenen Ansatzveränderungen wirken sich wie folgt aus:
2.2 Finanzhaushalt
Im Entwurf des Finanzhaushaltes 2019 (Stand: August 2018) waren Auszahlungen für Investitionen in Höhe von 93,2 Mio. € vorgesehen. Die Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf rd. 20,8 Mio. €, so dass sich ein Finanzierungsbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von rd. 72,4 Mio. € ergeben hat.
Aufgrund der hiermit vorgelegten Ansatzveränderungen erhöht sich dieser Fehlbedarf auf rd. 28,7 Mio. €. Hierin enthalten sind die finanzwirksamen Anteile der unter 2.1 dargestellten Veränderungen des Ergebnishaushaltes. Für die Investitionstätigkeit haben sich zusätzliche Einplanungen ergeben, die unter Ziffer 2.2.1 erläutert werden.
2.2.1 Investitionstätigkeit
Die Ansatzveränderungen für Investitionstätigkeit wirken sich im Jahr 2019 im Einzelnen wie folgt aus:
Insgesamt ergeben sich durch die Ansatzveränderungen Entlastungen des Finanzhaushalts in Höhe von rd. 0,4 Mio. €. Diese sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass Brückenbaumaßnahmen (Ersatzneubauten / Neubauten) mit einem Auszahlungsvorlumen von rd. 2,8 Mio. € von 2019 auf die Folgejahre verschoben wurden. Enorme Baupreiskostensteigerungen wurden zum Anlass genommen, nicht kurzfristig erforderliche Brückenbaumaßnahmen zeitlich zu verschieben.
Auch die zeitliche Verschiebung der Baumaßnahmen zur Umgestaltung des DB-Verknüpfungspunktes Gliesmarode, der Erschließung des Wohnbaugebietes Feldstraße und der E-Schnellradwege BS-WF-SZ-Thiede sowie BS-Lehre-WOB haben zu der Entlastung beigetragen.
Demgegenüber stehen aber auch zusätzliche Haushaltsmitteleinplanungen z. B. von jährlich 0,4 Mio. € für die Ersatzbeschaffung von interaktiven Whiteboards. Auch zusätzlich erforderliche Finanzraten für die Teilmaßnahmen des Stadtbahnausbaus Volkmarode-Nord, Rautheim und die Campusbahn/Salzdahlumer Str. konnten für 2019 in Höhe von rd. 1 Mio. € hierbei berücksichtigt werden.
Die Verschiebung der Finanzraten für die Sanierung der Tiefgarage Packhof vom Aufwand in die Investition ist - wie bereits unter Ziffer 2.1.2 dargestellt - ebenfalls in den Jahren 2019 - 2021 eingeplant worden (im Jahr 2019 0,7 Mio. €).
Weiterhin wurde der Neubau der Kindertagesstätte Stöckheim-Süd in die Planung aufgenommen. Allein für das Jahr 2019 ergibt sich hieraus eine zusätzliche Belastung bei den Investitionsauszahlungen in Höhe von rd. 1,8 Mio. €. Kostenbeiträge des Investors werden erst für 2020 erwartet.
Für den Breitbandausbau sind in den Investitionsauszahlungen rd. 0,5 Mio. € für 2019 neu eingeflossen. Demgegenüber stehen eingeplante Fördergelder in Höhe von rd. 0,4 Mio. €.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich durch die Ansatzveränderungen gegenüber dem Verwaltungsentwurf von bisher 116.374.600 € auf 126.860.200 €.
2.2.2 Finanzierungstätigkeit
Unter Inanspruchnahme der Experimentierklausel nach § 181 Abs. 1 NkomVG wurde im Haushaltsjahr 2018 eine Kreditermächtigung in Höhe von insgesamt 43,65 Mio. € eingeplant, um diese Finanzmittel an städtische Gesellschaften auszuleihen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kreditaufnahmen und der ordentlichen Tilgung (inkl. Expermentierklausel).
2.3 Investitionsprogramm 2020 - 2022
Das Investitionsprogramm wird sich gegenüber dem Haushaltsplanentwurf aufgrund der Ansatzveränderungen in den Planungsjahren 2020 - 2022 um folgende Beträge ausweiten (zu den Veränderungen 2019 s. Ziffer 2.1.2 und 2.2.1):
Wie bereits in Punkt 2.2.1 dargestellt, haben im Wesentlichen die zeitlichen Verschiebungen der Brückenbaumaßnahmen als auch deren Baupreiskostensteigerungen zu den Mehrbedarfen im Investitionsbereich in den Jahren 2020 und 2021 geführt. Hierbei hervorzuheben ist beispielsweise die Verschiebung der Finanzraten für den Neubau der Okerbrücke Leiferde und den Neubau der Okerbrücke Biberweg.
Auch die zeitliche Verschiebung der Erschließung des Wohnbaugebietes Feldstraße und der Umgestaltung des DB-Verknüpfungspunktes Gliesmarode von 2019 auf die Folgejahre hat zu der Liquiditätsbelastung in 2020 und 2021 beigetragen.
Die Umsetzung der E-Schnellradwege BS-WF-SZ-Thiede sowie BS-Lehre-WOB wurde dagegen komplett aus dem Finanzplanungszeitraum hinausgeschoben. Mit einer Umsetzung wird voraussichtlich erst ab 2023 ff. gerechnet.
Für 2022 wird - wie bereits für 2019 - mit einer finanziellen Entlastung im Investitionsbereich gerechnet. Diese ist auf die zeitliche Verschiebung der Sanierung des Rathauses mit rd. 1 Mio. € als auch auf die Verschiebung von ausgesuchten Brückenbaumaßnahmen von 2022 auf den Zeitraum 2023 ff. zurückzuführen. Beispielhaft sei hier der Ersatzneubau der Schunterbrücke Bienrode und der Ersatzneubau der Schunterbrücke Bienrode - Gifhorn genannt.
Die Ansatzveränderungen und die haushaltsneutralen Umsetzungen des Investitionsmanagements sowie die Änderungen der Haushaltsvermerke sind in den Anlagen 5.2.1, 5.3 und 5.4 zusammengestellt.
2.4 Ergebnisse
2.4.1 Ergebnishaushalt
Insgesamt führen die Ansatzveränderungen zu folgenden Jahresergebnissen inkl. des geplanten Resteabbaus:
Gemäß dem vorgelegten Stand der Planung und unter Berücksichtigung der Jahresergebnisse werden sich die Überschussrücklagen zum Ende des Jahres 2022 auf rd. 159,8 Mio. € reduzieren.
2.4.2 Finanzhaushalt
Die Ergebnisse des Finanzhaushalts zeigen unter Berücksichtigung der Ansatzveränderungen inkl. des geplanten Resteabbaus folgendes Bild:
3. Ergebnisse der Ausschussberatungen einschließlich Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Bei den nachfolgenden Berechnungen sind die Ansatzveränderungen aus Ziffer 2 berücksichtigt worden. Die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte, zu denen positive Beschlussvorschläge bzw. zu denen bisher noch keine bzw. gegensätzliche Empfehlungen der Fachausschüsse vorliegen (mit einer unter 3.1 beschriebenen Abweichung), sind entsprechend der üblichen Verfahrensweise als Haushaltsbelastungen gewertet worden. Zu berücksichtigen ist weiter, dass die Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge, die die gleichen Sachverhalte abbilden, mit der jeweils weitestgehenden Belastung eingerechnet wurden. Anträge, die die gleichen Sachverhalte wie Ansatzveränderungen der Verwaltung abbilden, sind nur einmal einberechnet worden.
Im Rahmen der Fachausschussberatungen haben sich Anforderungen von Stellungnahmen und Mitteilungen ergeben, die dem Finanz- und Personalausschuss vorgelegt werden sollen. Die bisher vorliegenden Unterlagen sind in der Anlage 6 beigefügt.
3.1 Ergebnishaushalt
Die bisherige Beschlusslage zu den Anträgen der Fraktionen und den Vorschlägen der Stadtbezirksräte führt nach dem gegenwärtigen Beratungsstand saldiert zu folgenden Veränderungen gegenüber dem Entwurf des Ergebnishaushaltes 2019:
Die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte sind in den Anlagen 4.1 und 5.1 zusammengestellt.
Der aus der o. g. Tabelle ersichtliche Mehrertrag von 7,8 Mio. € ergibt sich aus einem Antrag der Fraktion DIE LINKE. (Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 470 %). Hierüber wird erst im FPA am 29. November 2018 eine Abstimmung herbeigeführt. Bei den folgenden Darstellungen sind die Auswirkungen aus diesem Antrag ‑ in Abweichung von dem im obigen Hinweis beschriebenen Vorgehen ‑ bisher nicht eingerechnet worden.
Es liegen zwei ähnliche Anträge zu der barrierefreien Umgestaltung von öffentlich genutzten Gebäuden vor. Hierbei handelt es sich um den Antrag der Fraktion DIE LINKE., der den barrierefreien Umbau der Bezirksgeschäftsstellen Ost und West zum Inhalt hat (Nr. 117), und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der einen barrierefreien Umbau von einem öffentlichen Gebäude für 2019 vorsieht (Nr. 119). In den oben genannten Haushaltsveränderungen konnte der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht berücksichtigt werden, da von der Fraktion kein Kostenvolumen festgelegt wurde und eine Kostenschätzung der Verwaltung noch aussteht.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den finanzunwirksamen Antrag gestellt, dass Fördermöglichkeiten aktiv beworben werden (Antrag 055). Hierzu lag zu den Beratungen in den Fachausschüssen keine Stellungnahme der Verwaltung vor. In der Anlage 2 ist nunmehr die Stellungnahme der Verwaltung beigefügt. Bei der Beschlussfassung über diesen Antrag ist zu berücksichtigen, dass der von der Fraktion gewünschte Umfang der Darstellung von Informationen an zentraler Stelle einen zusätzlichen Koordinations- und Pflegeaufwand erzeugt. Hierzu sind zusätzliche Ressourcen erforderlich. Es wird empfohlen, lediglich die Ansprechpartner in den Organisationseinheiten zentral zu hinterlegen und eine Verlinkung zu den Informationen der zuständigen Organisationseinheiten einzurichten.
3.2 Finanzhaushalt
Die bisherige Beschlusslage zu von den Fraktionen gestellten Anträgen und zu den Vorschlägen der Stadtbezirksräte für die Investitionen führt in 2019 saldiert zu folgenden Veränderungen:
Die Investitionsauszahlungen würden sich somit um rd. 0,8 Mio. € erhöhen.
Durch die einberechneten Fraktions- und Stadtbezirksratsanträge würden sich die Verpflichtungsermächtigungen nicht verändern.
Hinweis: Durch die Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte zu den Investitionsaus-zahlungen werden sich im Ergebnishaushalt bei den Haushaltsansätzen „Auflösungserträge aus Sonderposten“, „aktivierte Eigenleistungen“ und „Abschreibungen“ weitere Veränderungen ergeben. Die Höhe dieser Veränderungen kann erst nach den Beschlussempfehlungen durch den FPA über die vorliegenden Anträge bestimmt werden.
3.3 Investitionsprogramm 2020 - 2022
Das Investitionsprogramm würde sich gegenüber dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte in den Jahren 2020 - 2022 um folgende Beträge verändern (zu den Veränderungen 2019 s. Ziffer 3.2):
3.4 Gesamtergebnisse
3.4.1 Ergebnishaushalt
Die Ansatzveränderungen und die Änderungsanträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte führen zu folgenden Jahresergebnissen:
3.4.2 Finanzhaushalt
Die Ergebnisse des Finanzhaushalts ergeben sich wie folgt:
4. Schulden
Wie bereits unter Ziff. 2.2.2 dargestellt, ist eine Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Entwicklung der Kredite für Investitionen und
5. Haushaltspläne der Sonderrechnungen Stadtentwässerung, Abfallwirtschaft sowie Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
Mit der Vorlage 18-09412 „Haushalt 2019, Stellenplan“ wird für die Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft die Schaffung einer neuen Stelle zur Neustrukturierung der Aufgabenwahrnehmung sowie zur Unterstützung der Abteilungsleitung und die Stundenaufstockung einer bereits bestehenden Stelle in dem Umfang einer halben Stelle vorgeschlagen.
Die Personalaufwendungen für diese Stellen wurden in den Haushaltsplanentwürfen bereits berücksichtigt. Die neue Stelle selbst ist in den bisherigen Stellenplanentwürfen noch nicht abgebildet. Die aktualisierten Stellenplanentwürfe der Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft sind deshalb als Anlagen 8 und 9 beigefügt.
6. Pensionsfonds
Durch Beschluss des Rates vom 5. Oktober 1999 wurde der rechtlich unselbständige „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ mit Wirkung vom 1. Januar 2000 errichtet.
Der in Abschnitt XIII. des Haushaltsplanentwurfs 2019 dargestellte Haushaltsplan 2019 für das Sondervermögen „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig“ ist gemäß § 130 Abs. 4 NKomVG anstelle einer Haushaltssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem zur Beschlussfassung vorgelegten Haushaltsplan lediglich um die rechtliche Ausformung des Sondervermögens handelt. Die aus dem städtischen Haushalt bereitzustellenden Mittel sind bereits im Finanzhaushalt und dem Investitionsprogramm des Haushaltsplanentwurfs 2019 enthalten.
7. Änderung der Teilhaushalte und der Produktdarstellungen Hinsichtlich einiger Veränderungen gegenüber dem Haushaltsentwurf wird auf die Anlage 3 verwiesen.
Die Beschlussempfehlungen des FPA, die vorliegenden Anträge der Fraktionen und der Stadtbezirksräte, die von der Verwaltung dargelegten Ansatzveränderungen und später die endgültigen Beschlüsse des Rates zum Haushaltsentwurf 2018 haben auch (redaktionelle) Auswirkungen auf die Teilhaushalte und auf die Produkte. Sie führen in den Teilhaushalten zu einer Änderung der dargestellten Haushaltsansätze und somit auch zu anderen Ergebnissen der Teilhaushalte im Vergleich zum Haushaltsplanentwurf. Sie haben ferner Änderungen der Produkterträge und Produktaufwendungen zur Folge. Aus technischen Gründen sind diese Auswirkungen auf die Teilhaushalte sowie auf die Produkterträge und Produktaufwendungen erst nach der Beschlussfassung durch den Rat darstellbar. Die endgültige Darstellung der Teilhaushalte sowie der Produktplanbeträge kann daher erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden.
Dies gilt entsprechend für die Aufteilung des Personalaufwandes auf die Teilhaushalte bzw. zwischen den Teilhaushalten. Hierdurch ergeben sich u. a. durch die Auflösung der Personalkostendeckungsreserve noch Verschiebungen, die erst im Enddruck des Haushaltsplanes abgebildet werden können.
8. Beteiligungsbericht
Nach § 1 Abs. 2 Ziff. 10 KomHKVO ist der „Bericht der Gemeinde über die Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts und ihre Beteiligungen daran sowie über ihre kommunalen Anstalten (Beteiligungsbericht)“ eine Anlage zum Haushaltsplan. Der XXII. Beteiligungsbericht für die städtischen Gesellschaften ist als Anlage 10 beigefügt.
Beschluss:
1. Der Verwaltungsentwurf der Haushaltssatzung 2019 nach dem derzeitigen Stand mit
a) dem Haushaltsplan 2019 einschließlich Stellenplan und Investitionsprogramm
b) den Haushaltsplänen 2019 einschließlich Stellenübersichten und
- die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement - die Sonderrechnung Stadtentwässerung und - die Sonderrechnung Abfallwirtschaft
c) dem Haushaltsplan 2019 des Sondervermögens „Pensionsfonds der Stadt Braunschweig"
wird beschlossen, soweit sich nicht aus den nachfolgenden Beschlusspunkten eine andere Empfehlung ergibt. 2. Die finanzunwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlage 2).
3. Die finanzwirksamen Anträge der Fraktionen einschließlich der Anträge der Stadtbezirksräte werden entsprechend den Empfehlungen der Fachausschüsse oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.1 und 5.1). 4. Die Ansatzveränderungen der Verwaltung werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen (Anlagen 4.2 und 5.2).
5. Die haushaltsneutralen Umsetzungen und die Haushaltsvermerke der Verwaltung (Anlagen 4.3, 5.3 und 5.4) sowie die Änderungen an Wesentlichen Produkten und Maßnahmen sowie sonstigen Anpassungen (Anlage 3) werden entsprechend den Verwaltungsempfehlungen oder nach Maßgabe der Einzelabstimmung beschlossen.
6. Für die Sonderrechnung Fachbereich 65 Hochbau und Gebäudemanagement wird die Stellenübersicht in der als Anlage 7 nachgereichten Fassungen beschlossen.
7. Die Stellenübersichten für die Sonderrechnungen Stadtentwässerung und Abfallwirtschaft werden in den als Anlagen 8 und 9 geänderten Fassungen beschlossen.
8. Die Verwaltung wird ermächtigt, die sich aus den vorstehenden Beschlusspunkten und der Aufteilung der Personalaufwendungen ergebenden Veränderungen im Enddruck des Haushaltsplanes 2019 auf die Teilhaushalte einschließlich der Produktdarstellung zu übertragen.“
Anlage/n:
Anlage 0 Nachversand von Anträgen
Anlage 1 Anfragen
Anlage 2 Finanzunwirksame Anträge
Anlage 3 Wesentliche Produkte und Maßnahmen sowie sonstige Anpassungen
Anlage 4 Ergebnishaushalt Anlage 4.3 Haushaltsneutrale Umsetzungen Anlage 5 Finanzhaushalt (inkl. IP) Anlage 5.1 Anträge der Fraktionen und Stadtbezirksräte Anlage 5.2.2 Ansatzveränderungen der Verwaltung (ohne Investitionstätigkeit) Anlage 5.3 Haushaltsneutrale Umsetzungen Anlage 5.4 Haushaltsvermerke Anlage 6 Stellungnahmen zu finanzwirksamen Anträgen der Fraktionen und Stadtbezirksräte
Anlage 7 Sonderrechnung FB 65: Jahresabschluss 2017 sowie Stellenübersicht zum Haushaltsplan 2019
Anlage 8 Sonderrechnung Stadtentwässerung: Stellenplanübersicht
Anlage 9 Sonderrechnung Abfallwirtschaft: Stellenplanübersicht
Anlage 10 Beteiligungsbericht
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