Sachverhalt:
Im November 1999 stellte das Verwaltungsgericht Braunschweig fest, dass „die Bauverordnung der Stadt Braunschweig vom 29. Mai 1957/30. Oktober 1963 am 20. Juli 1987 gemäß § 23 Satz 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 21. März 1951 (Nds. GVBl. S. 79)" durch Fristablauf außer Kraft getreten ist.
Daher wurden im Juni 2013 im Rat mit Drucksache 16060/13 einige Aufhebungssatzungen beschlossen, um eine Reihe von Bebauungsplänen, die seit 1999 als „nicht anwendbar“ gelten, aufzuheben.
Dazu haben wir folgende Fragen:
- Gibt es weitere Bebauungspläne in Braunschweig, die aufgrund des Urteiles als "nicht anwendbar" gelten und noch nicht durch Aufhebungssatzungen außer Kraft getreten sind?
- Welche Bebauungspläne in Braunschweig gelten aufgrund anderer Gründe als "nicht anwendbar"? Wir bitten um Auflistung sowie Begründung der Nichtanwendbarkeit.