Sachverhalt:
Der Stadtbezirksrat 310 Westliches Ringgebiet hat in seiner Sitzung am 27. November 2018 den Beschlussvorschlägen Nr. 1 und Nr. 2 zugestimmt. Ergänzend wurde folgender Beschluss Nr. 3. gefasst:
„3.1 Die Stadt kauft die Grundstücke und vermarktet sie selbst. 3.2. 20 % der Wohnungen sozialer Wohnungsbau sind sicherzustellen. 3.3 Ein Wohn- und Quartierszentrum ist einzurichten. 3.4 Der Baumbestand ist zu erhalten. 3.5 Die historischen Gebäude sind zu erhalten. 3.6 Verkehrsfreies Wohnen ist zu ermöglichen. 3.7 Energetische Lösungen zum energieeffizienten Bauen unter Verwendung von regenerativen Energien sowie Fassaden- und Dachbegrünungen sind zu nutzen. 3.8 Bildungs- und Sozialeinrichtungen sollen mitgeplant werden.“
Darüber hinaus wurde zu Protokoll gegeben:
Der Ratsauftrag, dass hier ein Wohn- und Quartiersprojekt ausdrücklich unterstützt wird, soll umgesetzt werden. Die Planung soll dem Stadtbezirksrat zu einem Zeitpunkt vorgestellt werden, zu dem noch Änderungen möglich sind.
Diese Anforderungen an die Planung aus Sicht des Stadtbezirksrates werden hiermit zur Kenntnis gegeben. Einige Punkte sind bereits durch Ratsentscheidungen abgesichert (z. B. der Anteil an sozialem Wohnungsbau). Andere Ziele werden im Rahmen einer guten Stadtplanung grundsätzlich verfolgt (z. B. möglichst weitgehender Erhalt historischer Gebäude). Weitere Punkte müssen im Rahmen der Bedarfsermittlung vertieft geklärt werden (z. B. Flächensicherung für Bildungs- und Sozialeinrichtungen).
Die Verwaltung wird die genannten Anforderungen im Rahmen der weiteren planerischen und sonstigen Schritte zur Entwicklung des Gebiets, soweit möglich, beachten. Da es sich bei einem Bebauungsplan um ein ergebnisoffenes Verfahren handelt und die abschließende Entscheidung durch den Rat der Stadt Braunschweig getroffen wird, können in dieser frühen Phase noch keine verbindlichen Aussagen zu einzelnen Punkten getroffen werden.
Beschluss: „1. Für das im Betreff genannte und in Anlage 3 dargestellte Stadtgebiet wird die 148. Änderung des Flächennutzungsplans „Holwedestraße“ beschlossen.
2. Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlicher Bauvorschrift „Holwedestraße“, AP 25, beschlossen.
Anlage/n: siehe Anlagen zu Beschlussvorlage 18-09090
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