Sachverhalt:
Die Verwaltung wird gebeten, an dem Handwerksbetrieb Leipziger Straße 46, durch eine Teilpflasterung des Grünstreifens, eine Ladezone für den dort Gewerbetreibenden zu schaffen. Zur genauen Ausgestaltung sollte zuvor mit dem Inhaber Rücksprache genommen werden.
Änderung:
Die Verwaltung wird gebeten, bevor Maßnahmen ergriffen werden, zeitnah einen Ortstermin mit der Bezirksgeschäftsstelle Süd zu vereinbaren.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ortstermin hat am 17.04.2019 stattgefunden. Als Ergebnis, das für alle Beteiligten zufriedenstellend ist, wurde entschieden, von der Befestigung einer Grünfläche zwecks Schaffung einer Ladezone Abstand zu nehmen. Die Ladezone wurde inzwischen durch ein eingeschränktes Haltverbot, limitiert für den Zeitraum von Montag bis Freitag von 10:00 – 18:00 Uhr, eingerichtet.
Anlage/n: keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||