Sachverhalt:
Es wird beantragt, dass an der Fußgängerampel über den Mascheroder Weg gelbe Warnblinklichter installiert werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Ortsfeste gelbe Blinklichter sind gemäß den Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung (StVO) nur sparsam zu verwenden. Sie können zum Einsatz kommen, wenn eine Kreuzung besonders schlecht erkennbar oder besonders gefährlich ist.
Eine besonders schlechte Erkennbarkeit der Kreuzung ist an dieser Stelle nicht gegeben. Eine besondere Gefahrenlage ist an dieser Kreuzung ebenfalls nicht erkennbar. Durch die Polizei wurde bestätigt, dass es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle handelt. Aus den genannten Gründen ist die Installation eines ortsfesten gelben Blinklichts an der betreffenden Stelle mit den Verwaltungsvorschriften zur StVO nicht vereinbar.
Zur Gewährleistung einer sicheren Verkehrsabwicklung beginnen die Grünzeiten der querenden Fußgängerinnen und Fußgänger und Radfahrerinnen und Radfahrer über den Mascheroder Weg 2 bzw. 3 Sekunden früher als die Grünzeit der Linksabbieger aus der Leipziger Straße von Norden kommend. Hierdurch ist für die Linksabbieger eindeutig zu erkennen, dass hier querende Fuß- und Radverkehrsströme beim Abbiegevorgang zu berücksichtigen sind.
Anlage/n: keine
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