Sachverhalt:
Das Ausschreibungsverfahren für die Neubeschilderung von ca. der Hälfte der städtischen Kinderspiel- und Bolzplätze (Finanzrate 2018) ist zum Ende des Jahres 2018 abgeschlossen und einem Unternehmen der Zuschlag für die Produktion, Montage und den Aufbau der Schilder erteilt worden.
Die Produktion der Schilder ist bereits erfolgt. Witterungsbedingt konnten die Montagearbeiten zum Jahresanfang noch nicht begonnen werden. Sobald die Witterung es zulässt, werden die Arbeiten begonnen. In Abhängigkeit vom Wetter ist es vorgesehen, die Arbeiten bis Ende des ersten Quartals 2019 abzuschließen.
Für den zweiten Abschnitt zur Neubeschilderung der Kinderspiel- und Bolzplätze sowie historischen Friedhöfe wird das Ausschreibungsverfahren im zweiten Quartal 2019 vorbereitet. Es ist geplant, einen Auftrag zur Mitte des Jahres 2019 zu erteilen und damit die Neubeschilderung aller in Rede stehender Kinderspiel- und Bolzplätze sowie historischen Friedhöfe zum Jahresende 2019 abschließen zu können.
Neben den allgemeinen Verbotstatbeständen der §§ 3 (3) und 6 (2 und 4) aus der „Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig“ sind die Notrufnummer 112 sowie Piktogramme zur Veranschaulichung der Verbotsinhalte oben genannten Paragrafen auf den Schildern abgebildet (siehe Anlage).
Es wurde lediglich ein Grundschild, wie oben beschrieben, in entsprechender Stückzahl angefertigt. Schilder mit jeweiligen Objektnummern wären Einzelanfertigungen mit wesentlich höheren Produktionskosten gewesen. Aus Gründen einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung werden die Nummern objektbezogen nachträglich auf den Schildern angebracht.
Anlage/n: Produktionsvorlage „Hinweisschild Spielplatz Stadt Braunschweig“
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