Sachverhalt:
Zu Frage 1:
Der Status Quo Bericht ist im Ausschuss für Soziales und Gesundheit auf die Folgesitzung am 7. März 2019 verschoben worden, eine Beratung in weiteren Fachausschüssen ist aktuell nicht geplant. Anschließend steht die abschließende Behandlung im Rat an.
In folgende Fachausschüsse wurde der Bericht eingebracht bzw. bereits abschließend zur Kenntnis genommen:
Zu Frage 2:
Mit dem Status Quo Bericht wurde erstmalig und für den Zeitraum von zehn Jahren dargelegt, welche Ziele und Maßnahmen aus beiden Handlungskonzepten umgesetzt werden konnten. Des Weiteren wird im Bericht das Verfahren der Steuerung der Umsetzung erläutert und ein Überblick über die Entstehungsgeschichte der kommunalen Integrationsplanung seit 2008 gegeben.
In diesem Umfang ist der Bericht einmalig, einzelne Bestandteile (Erläuterung der Steuerung der Umsetzung, geschichtliche Entwicklung) sind zeitlos.
Im Hinblick auf die Abbildung der Umsetzung der kommunalen Handlungskonzepte wird es zukünftig in einem noch zu definierenden zeitlichen Turnus eine verlässliche Berichterstattung geben. Der Status Quo Bericht (und die jeweiligen Folgeberichte) sind solange aktuell, bis der nächste Bericht vorliegt.
Zu Frage 3:
Wie bereits in Frage 2 beantwortet, ist der Umfang des Berichtes einmalig. Zukünftige Berichte sind daher in einem kürzeren Format zu erwarten. Sollte es zukünftig dennoch erneut einen Bericht mit einem ähnlichen Umfang geben, schlägt die Verwaltung vor, ähnlich wie bei der Beschlussfassung über Satzungen und Verordnungen zu verfahren. Den Mitgliedern der entsprechenden Ausschüsse, des Verwaltungsausschusses und des Rates wird der Bericht 6 Wochen vor Sitzungstermin zugänglich gemacht. Bis 3 Wochen vor Sitzungstermin wird den Fraktionen Gelegenheit gegeben, schriftliche Fragen zu dem Bericht zu stellen, die dann grundsätzlich von der Verwaltung bis zum Sitzungstermin beantwortet werden.
Anlage/n:
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