Sachverhalt:
Zu der Anfrage der AfD-Fraktion vom 05.09.2019 [19-11639] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1: Eine Statistik über die Anzahl der Beleidigungen und Übergriffe auf Rettungsdienstpersonal und Feuerwehrangehörige wird innerhalb der Stadtverwaltung nicht geführt. Es wird insoweit auch auf die Stellungnahme 17-03723-01 zur Sitzung des Feuerwehrausschusses vom 01.02.2017 verwiesen. Die Zahl der bekannten und angezeigten Fälle pro Jahr liegt weiterhin im unteren einstelligen Bereich.
Innerhalb der Stadtverwaltung hat der Fachbereich Zentrale Dienste die Zuständigkeit für Strafanzeigen, sofern städtische Bedienstete betroffen sind. Im abgefragten Zeitraum hat es in folgendem Umfang Strafanzeigen gegeben:
2014 – 10 Strafanzeigen 2015 – 11 Strafanzeigen 2016 – 19 Strafanzeigen 2017 – 19 Strafanzeigen 2018 – 18 Strafanzeigen 2019 (bis 12.09.2019) – 10 Strafanzeigen.
Überwiegend handelte es sich dabei um Beleidigungen gegenüber Politessen. Insgesamt 5 Strafanzeigen (verteilt auf die Jahren 2016 bis 2019) betrafen Körperverletzungen. Der Fachbereich Feuerwehr stellte in diesem Zeitraum eine Strafanzeige (im Jahr 2019).
Zu der Anzahl von Beleidigungen und Übergriffen gegenüber Busfahrern wurde bei der Braunschweiger Verkehrs GmbH und gegenüber Polizisten bei der Polizeiinspektion Braunschweig nachgefragt. Ergebnisse liegen hierzu noch nicht vor.
Zu Frage 2: Die in der Stellungnahme 17-03723-01 beschriebene Strategie der Deeskalation hat sich bewährt. Festzustellen ist, dass Beleidigungen und Übergriffe in erster Linie bei Rettungsdiensteinsätzen und nicht bei Feuerwehreinsätzen zu verzeichnen sind. Die Einsatzkräfte werden im Rahmen ihrer Ausbildung und durch Fortbildungsmaßnahmen im Umgang mit sich aggressiv verhaltenden Patienten entsprechend geschult. Zu Frage 3: Zu den fünf o. g. Fällen von Körperverletzung liegen Informationen zum Strafmaß vor. Danach wurde ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 300 € abgeschlossen, ein Verfahren wurde wegen Strafunmündigkeit eingestellt und in einem Verfahren wurde von einer Klageerhebung abgesehen. Bei zwei Verfahren aus den Jahren 2018 und 2019 stehen Entscheidungen noch aus.
Anlage: keine
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