Sachverhalt: In einigen Nachbarkommunen wurden bereits auf Antrag der dortigen AfD-Fraktionen durch geltende Kreistagsbeschlüsse finanzielle Beihilfen in verschiedener Höhe festgesetzt. Da die Einrichtung des Hebammen-Studiengangs in unserer Region nicht mehr zu erwarten ist, sollte Braunschweig eine Förderung von ähnlichem Wert beschließen und zusätzliche Möglichkeiten abwägen.
Dieser Änderungsantrag erweitert folgende Vorlage:
Der Rat beschließt, in Braunschweig niedergelassene Hebammen mit einer Beihilfe zu deren berufsbedingter Haftpflichtversicherung in Höhe von jährlich 2.000,-EUR zu unterstützen.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Übersicht weiterer möglicher Förderungen für lokale Hebammen zu erstellen. Dabei sollen auch die Maßnahmen berücksichtigt werden, die in Nachbarkommunen bereits umgesetzt werden oder geplant sind.
Basierend auf dieser Übersicht wird die Verwaltung beauftragt, ein zusätzliches Förderprogramm für die Hebammen in Braunschweig zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Abstimmung vorzulegen.
Anlagen: keine
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