Begründung: erfolgt mündlich
„Der Rat der Stadt Braunschweig ist sich bewusst, dass es in Braunschweig (besonders in der Innenstadt) konkurrierende Interessen um den öffentlichen Raum gibt: Grünflächen, Verkehrsflächen und Veranstaltungsflächen sind begrenzt und es muss daher stets eine Abwägung der Interessen stattfinden. In diesem Zusammenhang wurde dem öffentlichen Parkraum für die Anwohner, Kunden und Beschäftigen besonders in der Innenstadt in der Vergangenheit zu wenig Priorität entgegengebracht. Daher sollen ab sofort im Zusammenhang mit Vorhaben, die den Parkraum in Braunschweig betreffen, folgende Grundsätze gelten:
1. Die Stadt Braunschweig verzichtet zukünftig, wann immer es möglich ist, auf die Reduzierung des öffentlichen Parkraums in Braunschweig. Zukünftig wird der Erhalt von möglichst viel Parkraum besonders in der Innenstadt als erstrebenswertes Ziel angesehen. Ohne die Umsetzung der untenstehenden Grundsätze wird kein Vorhaben mit Parkraumverlust mehr durchgeführt („Moratorium“).
2. Sofern sich der Verlust an Parkraum nicht vermeiden lässt, ist dies verwaltungsseitig bei Vorhaben, die zum Verlust von bis zu 5 Parkplätzen führen, detailliert zu begründen und es sind die Alternativen darzustellen. Ersatzparkplätze sind im nahen Umfeld des Vorhabens zu prüfen.
3. Bei Vorhaben, die zum Entfall von mehr als 5 Parkplätzen führen, gilt Folgendes:
a. Durch eine Bedarfs- und Nutzungsanalyse für den betroffenen Bereich ist die Auslastung des betroffenen Parkraumes und das Nutzerverhalten darzustellen (Wer parkt dort? Wie lange wird im Durchschnitt geparkt? Welches Anliegen haben die Parkplatznutzer?).
b. Die Parkplatzsituation ist für jedes Vorhaben in einem Gesamtkonzept darzustellen, in dem auch die Möglichkeiten der Parkraumbewirtschaftung, der Ausweisung von Anliegerparkplätzen und der temporären Nutzungseinschränkung dargestellt werden.
c. Es sind zwingend Ersatzflächen für den Parkraum zu schaffen oder schlüssig darzulegen, wo diese bereits mit ausreichenden Kapazitäten bestehen.
d. Die Anlieger sind frühzeitig in den Prozess mit einzubeziehen und bei der Erstellung des Konzeptes zu beteiligen. Ideen der Anlieger zur Situation vor Ort werden besonders berücksichtigt.
4. Das Pilotprojekt für die Umsetzung dieser Grundsätze ist das Vorhaben „Neugestaltung Parkraum Wilhelmitorwall“, bei dem in einem Gesamtkonzept und durch Nutzung intelligenter Maßnahmen Verbesserungen der Situation vor Ort geschaffen werden sollen, ohne dabei unverhältnismäßig viel Parkraum zu vernichten.“
Anlage/n: keine
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