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Die Stadt betreibt am Standort Helmstedter Straße ein Krematorium mit zwei Feierhallen. Die vorhandenen Anlagen müssten kurzfristig mit erheblichem Aufwand instandgesetzt werden. Der Sanierungsstau der technischen Kremationsanlagen wurde im vergangenen Jahr von einem Gutachter auf rd. 967.000 Euro festgestellt. Hinzu kommt der Sanierungsstau der Gebäude sowie der technischen Gebäudeausstattung, der auf rund 400.000 Euro geschätzt wurde. Um die Gebäude und Anlagen zu sanieren, müssten rund 1,4 Mio. Euro investiert werden. Der Jahresabschluss 2011 weist, wie auch in den Vorjahren, ein Defizit auf, das sich im Jahr 2011 auf
Die im Krematorium wahrgenommenen Aufgaben sind nicht zwingend von der Stadt selbst wahrzunehmen. Es gibt zudem auf dem entsprechenden Markt einen zunehmenden Wettbewerb, an dem sich kommunale Betriebe aufgrund der Vorgaben des Gebührenrechts nicht erfolgreich beteiligen können.
Die Zahl der Einäscherungen ist in Braunschweig in den letzten Jahren von über 4.200 auf rund 3.560 im Jahr 2011 gesunken. Bestatter in Braunschweig und Umgebung nutzen vermehrt die Dienste auswärtiger Krematorien, da ihnen dort günstigere Konditionen angeboten werden.
Vor diesem Hintergrund wird überlegt, die bisher von der Stadt wahrgenommenen Aufgaben künftig nicht mehr selbst durchzuführen, sondern das Krematorium (einschließlich der Grundstücke und Gebäude sowie der technischen Anlagen) auf einen privaten Dritten zu übertragen. An diese Übertragung soll die Verpflichtung zum Weiterbetrieb des Krematoriums für einen
Die Verpflichtung, weiterhin die vor einer Kremierung gem. § 12 Abs. 2 Bestattungsgesetz
In einer Arbeitsgruppe, mit Unterstützung einer technischen Beratung durch die Braunschweiger Ingenieurgesellschaft iwb, werden die für einen Übergang auf einen privaten Partner
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Unter Berücksichtigung des bestehenden Konkurrenzdruckes anderer (privat betriebener) Am gleichen Standort stellt die Stadt zwei Feierhallen zur Nutzung bereit, die ebenfalls nicht kostendeckend betrieben werden. Der Betriebsverlust hierfür beläuft sich im Jahr 2011 auf
Optimierungspotenzialen, die durch Personalreduzierung (- 120.000 Euro), Verringerung des Energieverbrauchs (- 64.000 Euro) und einer Erhöhung der Einäscherungszahl (+ 95.500 Euro) möglich erscheinen, stehen zusätzliche kalkulatorische Kosten gegenüber (+ rd. 150.000 Euro), die als Folge der notwendigen Investitionen in die Kremierungstechnik und die Gebäudesubstanz entstehen (Investitionen in einem Umfang von rd. 1,4 Mio. Euro, davon wurden bereits 100.000 Euro investiert). Der ständige Betriebsverlust wird sich durch alle Effekte zwar verringern, aber voraussichtlich in Höhe von rd. 311.500 Euro jährlich verbleiben.
Ein möglicher privater Betreiber könnte einerseits durch weitergehende, und damit auch, im Vergleich zur Stadt, teurere Investitionen in die Kremierungsanlagen technische Effizienzvorteile nutzen. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass ein privater Betreiber durch flexible Preisgestaltung, ohne Berücksichtigung des öffentlichen Gebührenrechts sowie mit effektiven Marketingmaßnahmen die Kremationszahlen deutlich steigern könnte. Weiterhin ist zu erwarten, dass eine engere Bindung an die örtlichen Bestatter erreicht wird.
Anzunehmen ist auch, dass die hohen Kosten der internen Leistungsverrechnung (rund
Zusammengefasst ist davon auszugehen, dass es Interessenten für die Übernahme des Krematoriums geben könnte.
Aus der Übertragung des Krematoriums ergäben sich folgende Auswirkungen auf die Haushaltswirtschaft der Stadt:
Gebäude, Grundstücke und Anlagen
Es ist vorgesehen, für die für den Betrieb des Krematoriums benötigten Grundstücke und
In der Anlage ist ein Lageplan beigefügt.
Personal
Für die im Zusammenhang mit dem Betrieb des Krematoriums wahrzunehmenden Aufgaben sind im Fachbereich 67 Stadtgrün und Sport insgesamt 7 Beschäftigte in Vollzeit direkt im
Die Mitarbeiter des Krematoriums haben erklärt, dass sie nicht bereit sind, für einen privaten Betreiber zu arbeiten, sondern möchten weiterhin bei der Stadt Braunschweig beschäftigt
Vergabeverfahren – Zuschlagskriterien
Zur Übertragung des Krematoriums mit Betriebsverpflichtung soll ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Die Einleitung des Verfahrens erfolgt mit der Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Supplement zum EU-Amtsblatt.
Die Zuschlagserteilung setzt voraus, dass die eingegangenen Angebote im Vergleich zu den dann im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermittelnden Kosten wirtschaftlich vorteilhaft sind. Dieses wird anhand eines Wirtschaftlichkeitsvergleichs dokumentiert.
Bei der Auswahl des wirtschaftlichen Angebotes ist dem Preis (Erlös aus der Übertragung) mit einer Gewichtung von 50 % die höchste Priorität einzuräumen. Die Bewertung der Konzepte für die Weiterführung des Krematoriums sowie die betriebliche Qualität zusammen mit Erfahrungen im Bestattungsgewerbe gehen mit jeweils 25 % in die Wertung ein. Einzelheiten der Bewertung, insbesondere die Festlegung von Unterkriterien, werden in einer noch zu erstellenden Bewertungsmatrix geregelt, die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs den zum weiteren Verfahren zugelassenen Bietern mit den Vergabeunterlagen übersandt wird.
I. V.
gez.
Stegemann
Anlage
Anlage/n:
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