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Der Rat hat in seiner Sitzung am 8. Mai 2012 folgenden Beschluss gefasst: „Bei Neubauten oder grundlegenden Sanierungen von Stadtbahnstrecken mit eigenem Gleiskörper entscheidet der Rat in jedem Einzelfall darüber, ob die Strecke als Rasengleis eingepflastert oder als Schottergleis ausgeführt wird. Vor der Entscheidung sind die Kosten und die Zuschussfähigkeit zu ermitteln.“
Um die Planung zur Hamburger Straße in 2014 realisieren zu können, ist zusätzlich zu dem Grundsatzbeschluss (Drucks.-Nr. 15923/13) auch eine Ratsentscheidung über die Gleisoberbauform (Rasengleis oder Schottergleis) erforderlich. Deshalb wird die Baumaßnahme Hamburger Straße separat in dieser Vorlage behandelt.
Die BSVAG hat für die Hamburger Straße Schottergleise vorgesehen.
2. Grundsätzliche Bewertung
In besonderen Gleiskörpern können grundsätzlich drei Bauformen zum Einsatz kommen.
- Feste Gleiseindeckung als Auspflasterung, Beton- oder Asphaltfläche - Schottergleis - Rasengleis
Während eine feste Gleiseindeckung aus Kostengründen in der Regel nur dann zum Einsatz kommt, wenn die Flächen anschließend z. B. von Bussen befahren werden sollen, sind die beiden übrigen Bauformen hinsichtlich ihrer Nutzung vergleichbar. Beide werden nicht befahren. Wesentliche Unterschiede bestehen in der optischen Wahrnehmung. In Abhängigkeit vom jeweiligen städtebaulichen Kontext können Rasengleise stadtgestalterisch eine positive Wirkung entfalten.
Rasengleise wirken grundsätzlich aufgrund eines niedrigeren Lärmemissionswertes positiv auf die Lärmimmission. In vielen Fällen wird jedoch die hieraus resultierende Lärmreduktion durch überwiegende Lärmemissionen aus Straßenverkehr überdeckt, so dass in solchen Fällen keine oder nur eine sehr geringe Minderung des Mittelungspegels eintritt. Dies gilt insbesondere, wenn die Gleisanlagen in der Mitte einer Straße liegen.
Letztendlich muss eine Abwägung zwischen den Mehrkosten und der Bewertung der positiven Wirkung eines Rasengleises in jedem Einzelfall individuell vorgenommen werden.
3. Bewertung der Maßnahme Hamburger Straße
Im Zuge der Sanierungsstrecke (Planung entsprechend der Drucks.-Nr. 15923/13) befindet sich die Stadtbahn über weite Teile auf einem besonderen Gleiskörper in Mittellage, der beidseitig mit Rasenflächen mit Baumbestand begleitet wird. In diesen Teilbereichen erscheint es vertretbar, auf zusätzliche Rasengleise zu verzichten.
Im weiteren Verlauf der Hamburger Straße fährt die Stadtbahn nur in Fahrtrichtung stadteinwärts auf einem besonderen Gleiskörper einer Breite von ca. 3,30 m. Diese sehr schmalen Flächen als Rasengleis auszubilden, würde nur in sehr bescheidenem Maße eine größere städtebauliche Qualität erzeugen.
Angesichts der sehr hohen Mehrkosten von 700.000 € für den gesamten Abschnitt der Hamburger Straße empfiehlt die Verwaltung, auf die Anordnung von Rasengleisen zu verzichten und wie von der BSVAG vorgeschlagen ein Schottergleis zu realisieren.
4. Finanzierung
Die BSVAG hat auf Nachfrage erneut bestätigt, dass eine Förderung für die Mehrkosten des Rasengleises durch die Landesnahverkehrsgesellschaft nicht erfolgt. Die Empfehlung der Verwaltung führt nicht zu Mehrkosten.
Zu den übrigen in 2014 geplanten Sanierungsstrecken der Braunschweiger Verkehrs-AG wird die Verwaltung eine weitere Beschlussvorlage vorlegen.
I. V.
gez.
Leuer Anlage/n:
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