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Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) beabsichtigt, Teilstrecken der im Stadtgebiet Braunschweig verlaufenden Bundesstraßen B 1 und B 4 wie folgt zu Kreisstraßen abzustufen, da sie nicht mehr den Anforderungen an Bundesstraßen im Sinne des § 1 Abs.1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) entsprechen (s. Anlage 1):
- B 1 von Station 0,000 des Abschnittes 740 (Autobahnanschlussstelle BS-Lehndorf) bis Station 967 des Abschnittes 760 (Einmündung Hans-Sommer-Straße) (A – B) - B 1 von Station 0,000 des Abschnittes 790 (Einmündung Altewiekring) bis Station 0,495 des Abschnittes 810 (Stadtgrenze) (E – F) - Abschnitt 260 der B 4 (Hamburger Straße) auf seiner gesamten Länge (Einmündung Rebenring bis zur Autobahnanschlussstelle BS-Hamburger Straße) (D – C)
Die Abschnitte 770 und 780 der B 1 (B – E) werden von der NLStBV zu Bestandteilen der Landesstraße L 295 abgestuft.
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zur Neuordnung des Bundesfernstraßennetzes eine Untersuchung zur Ermittlung nicht mehr verkehrsrelevanter Bundesstraßen durchführen lassen, da in einigen Bereichen des Bundesgebietes Bundesstraßen parallel zu Autobahnen verlaufen. Im Bereich Braunschweig verläuft seit Fertigstellung der Autobahn A 39 zwischen der AS Braunschweig-Süd und der AS Königslutter die Bundessstraße B 1 parallel.
Die durchgeführte Verkehrszählung und Verkehrsbefragung ergab, dass der auf den Abschnitten 740 bis 810 der im Stadtgebiet Braunschweig befindlichen B 1 bis nach Cremlingen zu einem Großteil Verkehre zwischen den beiden Städten/Kreisen Braunschweig und Wolfenbüttel stattfinden. Die überregionalen Verkehre werden fast vollständig von der Autobahn A 39 aufgenommen. Der veränderten Verkehrsbedeutung der B 1 ist Rechnung zu tragen, indem sie zu einer Kreisstraße (Bezeichnung K 11) abgestuft wird.
Für Teilstrecken der Abschnitte 800 und 810 der bisherigen B 1 (950 m, von der Einmündung der Straße Mastbruch bis zur Stadtgrenze am Schöppenstedter Turm) wird die Stadt Braunschweig neuer Träger der Straßenbaulast. Auf den Abschnitten 740 bis 760 und 790 bis zu einem Teil des Abschnittes 800 ist die Stadt bereits Straßenbaulastträger, da es sich um eine Ortsdurchfahrt handelt.
Für den Abschnitt 260 der Bundesstraße B 4, der zum Abschnitt 10 der Kreisstraße K 2 abgestuft wird, ändert sich lediglich die Straßenklassifizierung. Die Stadt Braunschweig ist bereits Straßenbaulastträger, da sich der Straßenabschnitt innerhalb der Ortsdurchfahrt befindet. Für den höhengleichen Bahnübergang von Station 0,318 bis Station 0,325 bleibt Baulastträger weiterhin die Deutsche Bahn AG.
Der Text für die Veröffentlichung in der Braunschweiger Zeitung ist als Anlage 2 beigefügt.
I. A.
Gez.
Hornung
Anlagen Anlage/n:
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